Die Einwanderungsbehörde (Migraciones) ist am 19.10.2022 geschlossen. Das System muss an das neue Gesetz und die Gebühren angepasst werden. Wie lange das dauert, kann momentan nicht gesagt werden.
In Anbetracht des Inkrafttretens des neuen Gesetzes Nr. 6984/2022 über die Einwanderung und der damit verbundenen Aufhebung des Gesetzes Nr. 978/1996 informieren wir Sie hiermit über Folgendes:
Ab heute nimmt die Institution keine Anträge auf befristeten Aufenthalt, unbefristeten Aufenthalt und andere Anträge auf Verfahren nach dem Gesetz Nr. 978/1996 mehr an, da dieses nicht mehr in Kraft ist. Die bereits im Rahmen des genannten Gesetzes eingeleiteten Verfahren werden jedoch regulär weitergeführt, bis zu ihrer endgültigen Fertigstellung ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Aufenthaltsanträge, die im Rahmen anderer geltender Vorschriften (Mercosur-Abkommen, Gesetz Nr. 2193/2003, Gesetz Nr. 1938/2002 über Flüchtlinge usw.) bearbeitet werden, können nach den neuen, in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Gebühren normal eingetragen werden, während Aufenthaltsanträge und Verfahren, die mit dem neuen Gesetz eingeführt werden, nach den zu diesem Zweck festgelegten Anforderungen und Gebühren eingetragen werden können, die in den zugelassenen institutionellen Einrichtungen ordnungsgemäß bekannt gemacht werden.
Die an den Grenz- und Flughafenkontrollstellen zu entrichtenden Gebühren für Bußgelder an ausländische Staatsbürger, die gegen das Gesetz verstoßen, und für die Einreise in das Land als Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen werden gemäß der in der neuen Verordnung festgelegten Tariftabelle, die am 19. Oktober 2022 in Kraft tritt, angepasst.
Dienstag, 18. Oktober 2022