Paraguay Einwanderung: Fakten zur Einwanderung ab 21.10.2022

Paraguay Hauptstadt: Die Einwanderungsbehörde in Asunción ist ab Freitag, den 21. Oktober wieder geöffnet. Update gleich am ersten Tag.

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Die Fakten im Überblick

Daueraufenthaltsgenehmigungen werden nicht mehr erteilt.

1. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für 2 Jahre erteilt.

Wichtig: Während der ersten zwei Jahre muss man mindestens einmal pro Jahr in Paraguay anwesend sein. Auf eine Verlängerung von weiteren zwei Jahren wurde heute verzichtet.

2. Nach zwei Jahren kann die Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre erteilt bzw. alle zehn Jahre verlängert werden. Anwesenheitspflicht: Mindestens alle drei Jahre in Paraguay.

Die beste Nachricht:

Die Hinterlegung von zuletzt 34.555.000 Guaraní (ca. 5.100 Euro nach derzeitigem Wechselkurs) oder eines Universitätsdiploms entfällt.

Bei jeder Beantragung ist die persönliche Anwesenheit erforderlich.

Es sind noch weitere Änderungen zu erwarten. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, abonnieren Sie auf der Titelseite rechts oben den Newsletter von PARAGUAY NACHRICHTEN

Aufenthaltserlaubnis für Investoren und Unternehmer

Investoren und Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufenthaltserlaubnis sofort für 10 Jahre erhalten. Wir haben mehr als 21 Jahre Erfahrung in Paraguay und betreuen seit Jahren Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Paraguay und nennen Ihnen gerne Referenzen. Fragen Sie uns.

Paraguay Einwanderung

Hier eine rechtliche Zusammenfassung aus dem BERKE REPORT, übersetzt ins Deutsche:

Am 18. Oktober 2022 wurde das Gesetz Nr. 6.984/2022 „Über Migration“ (im Folgenden „Migrationsgesetz“) im Amtsblatt veröffentlicht, das das vorherige Gesetz Nr. 978/1996 vollständig aufhebt.

So tritt ab heute das neue Migrationsgesetz in Kraft, das in Artikel 38 die „Zulassungskategorien“ festlegt, die in Frage kommen: Vorübergehender oder dauerhafter Aufenthalt.

Als vorübergehender Aufenthalt gilt derjenige eines Ausländers, der in das Land einreist, um sich dort für einen begrenzten Zeitraum aufzuhalten, ohne die Absicht, sich im Land niederzulassen. Die Höchstdauer des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern beträgt 90 (neunzig) Kalendertage und kann nur einmal auf Antrag des Betroffenen für einen Zeitraum verlängert werden, der nicht länger ist als der zuvor gewährte. Es sollte klargestellt werden, dass eine solche Einreise kein Verfahren vor dem Migrationsamt erfordert, es dem Ausländer aber nicht erlaubt, eine bezahlte Tätigkeit im Land auszuüben.

Ausländer, die an einem Aufenthalt mit der Absicht interessiert sind, sich im Land niederzulassen, können als Einwanderer in den folgenden Kategorien zugelassen werden:

• Spontaner oder gelegentlicher Aufenthalt
• Vorübergehender Aufenthalt
• Dauerhafter Aufenthalt

Spontaner oder gelegentlicher Aufenthalt bedeutet, dass Ausländer, die mit der Absicht einreisen, gelegentliche bezahlte oder unbezahlte Tätigkeiten auszuüben, rechtmäßig für einen Zeitraum von bis zu 90 (neunzig) Tagen einreisen dürfen, der im selben Jahr um denselben Zeitraum verlängert werden kann. Sie ist keine Voraussetzung für die Erlangung eines vorübergehenden Aufenthalts.

Der befristete Aufenthalt erlaubt es dem Ausländer, sich im Land niederzulassen, um eine bezahlte oder unbezahlte, rechtmäßige Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu 2 (zwei) Jahren auszuüben, der um den gleichen Zeitraum verlängert werden kann. Sie ist eine Voraussetzung für die Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung. Dieser Wohnsitz berechtigt zum Erhalt des paraguayischen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer des paraguayischen Personalausweises entspricht derjenigen, die von der Nationalen Migrationsbehörde für den Aufenthalt gewährt wird, und wird entsprechend der gegebenenfalls von dieser Behörde gewährten Verlängerung verlängert.

Diejenigen Ausländer, die zuverlässig nachweisen können, dass sie in der Republik Paraguay Investitionen getätigt haben, in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 4.986/2013 „Das einheitliche System zur Unterstützung von Unternehmen bei der Eröffnung und Schließung von Unternehmen (SUACE)“ und ausländische Verwandte von Staatsangehörigen (ausländischer Ehepartner, Kinder und Enkelkinder, letztere bis zum Alter von 18 Jahren) sind von der Einhaltung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung als Verfahren vor der Erlangung eines Daueraufenthalts befreit.

Die Daueraufenthaltsgenehmigung wird Ausländern erteilt, die ihre Absicht bekunden, sich dauerhaft im Land niederzulassen, nachdem sie die Dauer des befristeten Aufenthalts beendet haben. Sie wird den Zugang zum paraguayischen Personalausweis ermöglichen. Die Daueraufenthaltskarte muss alle 10 (zehn) Jahre erneuert werden, ebenso wie der paraguayische Personalausweis.

Eine weitere Neuerung dieser Verordnung ist das Carnet de Residencia Precaria, das dem Ausländer, der eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, ausgestellt wird, bis das Verfahren zur Erlangung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung abgeschlossen ist. Die Prekäre Aufenthaltskarte wird nur einmal ausgestellt und ist 90 (neunzig) Tage lang gültig. Dieser Ausweis ermöglicht seinen Inhabern während der Gültigkeitsdauer den Aufenthalt, die Ausreise und die Wiedereinreise in das nationale Hoheitsgebiet sowie das Arbeiten und Studieren.

Die von der Nationalen Migrationsdirektion erhobenen Gebühren für die Erteilung, Erneuerung und Änderung der oben genannten Genehmigungen und anderer damit verbundener Verfahren sowie die im Falle der Nichteinhaltung geltenden Geldbußen wurden mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 6984/2022 geändert.

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Und hier das neue Migrationsgesetz

Die Regierung Paraguays beschreibt in der bekannten Form voller Eigenlob ihr angeblich „neues und modernes Migrationsgesetz„. In verschiedenen Gazetten wird das als aktueller Stand in einer deutschen Übersetzung veröffentlicht. In die deutsche Sprache übersetzt, klingt das alles ziemlich schwülstig und wirft mehr Fragen auf, als es Antworten gibt.

Wer sich das Vergnügen gönnen möchte, das neue Einwanderungsgesetz zu lesen, hier ist es: