Nicht ansässige Ausländer können bei der Einreise einen Impfausweis oder einen negativen Test vorlegen
Die Direktion für Gesundheitsüberwachung gab die neuen Anforderungen für die Einreise ins Land bekannt, wonach alle Personen ab 12 Jahren einen Impfausweis mit einem vollständigen Impfplan vorlegen müssen, oder im Falle einer Nichtimpfung einen negativen Test bis zu 72 Stunden.
Mit dieser Maßnahme wird das im Januar dieses Jahres vorgelegte Protokoll aktualisiert, das für alle Ausländer über 18 Jahren eine Impfbescheinigung sowie einen negativen Test bei Ausländern aus den Nachbarländern vorschreibt.
Mit der Aufhebung der Erklärung des Gesundheitsnotstands durch Covid-19 wird das Protokoll aktualisiert. Nicht ansässige Ausländer können einreisen, wenn sie einen negativen SARS-Cov2-Test vorlegen, sofern sie keinen vollständigen Impfplan haben.
Eine weitere Änderung betrifft die Gültigkeit des Nachweises, der bis zu 72 Stunden nach der Durchführung des Tests vorgelegt werden kann, während dies bisher nur bis zu 48 Stunden möglich war.
Ebenso wird die benachbarte Transitregelung beibehalten, die es Ausländern erlaubt, ohne Vorlage eines Impfausweises oder eines negativen Tests in das Land einzureisen, wenn sie sich bis zu 30 km von der Grenze entfernt befinden und höchstens 72 Stunden lang bleiben.
Hier das Interview mit der Leiterin der Leiterin von Micraciones:
Das Dekret Nr. 3456/2020 wurde aufgehoben. Für Geimpfte gilt weiterhin die Vorlage eines Gesundheits- oder Impfpasses. Die Maskenpflicht wurde ebenfalls aufgehoben.