Unbezahlte Bußgelder: Keine rechtliche Befugnis, die Zahlung durchzusetzen

Unbezahlte Bußgelder: Keine rechtliche Befugnis, die Zahlung durchzusetzen. Das Vizeministerium für Verkehr verhängte gegen mehrere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Bußgelder wegen Verletzung der sanitären, geregelten Maßnahmen oder mangelnder Frequenzen, dennoch wurden die Zahlungen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geleistet. Die Einrichtung hat nicht die rechtliche Befugnis, diese Bußgelder durchzusetzen. Die bestraften Unternehmen zahlen nicht.