Bargeldverbot ab 1.1.2023 beim Immobilienerwerb in Deutschland
Kaufpreis-Zahlung mit Bargeld, Krypto oder Rohstoffen (Gold, Silber, Edelmetalle, etc.) verboten!
Kaufpreis-Zahlung mit Bargeld, Krypto oder Rohstoffen (Gold, Silber, Edelmetalle, etc.) verboten!