Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen?

Diese Frage war Bestandteil einer essentiellen Gerichtsverhandlung, die am 31.08.2021 in Paris an dem „tribunal judiciaire“ (Oberster Gerichtshof) stattgefunden hat.

Bei diesem Rechtsstreit vertritt die Anwältin Diane Protat drei Mandantinnen, eine Ärztin, eine Krankenschwester und eine Hebamme, die bis zum 15. September 2021 laut Gesetz vom 5.08.2021 gegen Covid-19 geimpft sein müssen, um ihren Beruf weiter ausüben zu dürfen (Stichwort: Impflicht für das medizinische Personal in Frankreich).

Die Verteidigung von Maître Protat gliedert sich in vier Argumentationssträngen, wobei der erste mich am meisten überraschte und deswegen Hauptthema dieses Artikels ist.

In einem Interview für die Zeitung France Soir erklärt sie, dass die Notzulassungen der Impfstoffe halbjährlich neu beantragt und natürlich von den entsprechenden Behörden neu genehmigt werden müssen.

Das bedeutet konkret für die Impfstoffhersteller, dass Pfizer bis Ende Juni, Moderna bis Anfang Juli und AstraZeneca bis August diese Verlängerungen hätten beantragen müssen. Janssen muss dies bis zum 11. September 2021 tun.

Die Anwältin verlangte daher von dem Staat Beweise (Vorlegen der entsprechenden Dokumente), ob diese Anträge mit der erforderlichen begleitenden Akte wirklich eingereicht wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, bedeutet das, dass Impfstoffe auf dem Markt sind, die ohne Genehmigung verabreicht werden.

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