Die Exekutive hat an diesem Samstag den Erlass Nr. 5.160 herausgegeben, der neue Gesundheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie festlegt. Die Bestimmungen gelten ab Dienstag, 27. April und laufen bis zum nächsten Montag, 10. Mai.
Die Städte, die in der roten Zone für hohen Covid-19-Gemeindeverkehr liegen, sind:
Ciudad del Este, Asunción, Loma Plata, Coronel Oviedo, San José de los Arroyos, Caazapá, Curuguaty, Areguá, Capiatá, Fernando de la Mora, Guarambaré, Itá, Itauguá, J. Augusto Saldívar, Lambaré, Limpio, Luque, Mariano Roque Alonso, Ñemby, San Antonio, San Lorenzo, Villa Elisa, Villeta, Ypacaraí, Ypané, Concepción.
Ebenso San Lázaro, Altos, Atyrá, Caacupé, Emboscada, Eusebio Ayala, Itacurubí de la Cordillera, Piribebuy, San Bernardino, Villarrica, Bella Vista, Cambyretá, Capitán Miranda, Encarnación, Fram, Hohenau, Natalio, Obligado, Yatytay, Ayolas, San Ignacio, San Juan Bautista, Santa Rosa Misiones, Pilar, Carapeguá, Paraguarí, Pirayú, Yaguarón, Ybycuí, Benjamín Aceval und Villa Hayes.
In den erwähnten Orten wird der Zeitplan der Zirkulation von 05:00 bis 20:00 Uhr sein, während im Rest des Landes von 05:00 bis 23:59 Uhr sein wird.
Gesellschaftliche Veranstaltungen in öffentlichen oder privaten Räumen müssen Masken tragen und müssen im Voraus und mit einer Dauer von nicht mehr als 4 Stunden geplant werden.
In den roten Zonen sind bei ausreichender Belüftung nur bis zu 25 Personen erlaubt, wenn es sich um Innenräume handelt, bis zu 50 Personen, wenn es sich um Außenbereiche handelt. Während im Rest des Landes bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 im Freien.
Die gastronomischen Betriebe müssen freie oder offene Plätze bevorzugen, Anlieferung und Abholung fördern, bis zu 4 Personen pro Tisch in roten Bereichen und 6 im Rest des Landes.
Anbetungsaktivitäten müssen mit zwei Metern Abstand durchgeführt werden, in roten Städten bis zu 25 Personen (im geschlossenen Raum) und bis zu 50 im Freien. Im Rest des Landes sind es 75 Teilnehmer in der Halle und 150 im Freien.
Bildungseinrichtungen entwickeln Klassen unter der virtuellen oder hybriden Modalität vorbehaltlich des „Protokolls oder operativen Leitfadens für die sichere Rückkehr in Bildungseinrichtungen, die die Genehmigung des institutionellen Bildungsausschusses für Risikomanagement haben. Höhere Bildung wird auch über das Fernunterrichtssystem angeboten.
Treffen oder Versammlungen in Privatwohnungen in den roten Zonen werden nur zwischen Familienmitgliedern erlaubt sein, während im Rest des Landes bis zu 5 Personen, die keine Lebensgefährten sind, erlaubt sind.
Körperliche Aktivitäten: Alle Arten von sportlichen Wettkämpfen zum Training und zur Teilnahme sind in den roten Zonen verboten, individuelles Üben wird gefördert. Im Rest des Landes sind Gruppensportarten zur Unterhaltung und Teilnahme in Gruppen von bis zu 4 Personen erlaubt. Darüber hinaus ist Gruppenunterricht in Akademien, Turnhallen, Sportzentren und anderen Orten erlaubt.
Die von der Exekutive erlassene neue Vorschrift tritt ab Dienstag, 27. April, in Kraft und gilt bis zum 10. Mai.
Quelle: HOY
Kommentar: Ob sich die betroffenen Unternehmen und die Bevölkerung das gefallen lassen, werden wir entweder heute im Laufe des Tages erfahren oder ab Dienstag erleben. Für die Gastronomie kommt es einem Selbstmord auf Raten gleich, wenn sie diese willkürlichen Anordnungen befolgt. Eine berechtigte Grundlage gibt es dafür nicht, da die angeblichen Infektionszahlen willkürlich durch Fake-Tests in die Höhe getrieben werden, die weder eine Infektion, noch einen Virus nachweisen können. Je mehr Tests, desto mehr angebliche Infektionen. Anerkannte Mikrobiologen sprechen bereits von Betrug und Korruption. Die Sterberate von 0,15% entspricht der jährlichen Grippewelle. Die Anzahl der Todesfälle ist seit Jahren gleichbleibend.