Neue Einschränkungen: Fahren nur bis 20:00 Uhr in „roten“ Städten
Neue Einschränkungen: Fahren nur bis 20:00 Uhr in „roten“ Städten. Die von der Exekutive erlassene neue Vorschrift tritt ab Dienstag, 27. April, in Kraft und gilt bis zum 10. Mai.
Neue Einschränkungen: Fahren nur bis 20:00 Uhr in „roten“ Städten. Die von der Exekutive erlassene neue Vorschrift tritt ab Dienstag, 27. April, in Kraft und gilt bis zum 10. Mai.