„Wir werden uns nicht an das Dekret halten, wir sind auf Kriegsfuß“, sagen Nachtgastronomen

„Wir werden uns nicht an das Dekret halten, wir sind auf Kriegsfuß“, sagen Nachtgastronomen. Der Vertreter der Vereinigung des gastronomischen Nachtlebens, Guido Estigarribia, betonte, dass sie sich nicht an das Dekret halten werden, das heute in Kraft getreten ist, und dass sie, wenn sie für ihre Arbeit ins Gefängnis gehen müssen, dies tun werden. „Wir werden uns nicht an das Dekret halten. Wir befinden uns auf Kriegsfuß. Wir haben nicht die Kapazität abzuschalten, nicht einen Schritt zurück, und wenn sie uns alle in den Knast stecken, werden wir alle gehen. Aber sie sollen eine Menge Essen zubereiten, denn wir sind viele“, sagte er.

Unbezahlte Bußgelder: Keine rechtliche Befugnis, die Zahlung durchzusetzen

Unbezahlte Bußgelder: Keine rechtliche Befugnis, die Zahlung durchzusetzen. Das Vizeministerium für Verkehr verhängte gegen mehrere Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Bußgelder wegen Verletzung der sanitären, geregelten Maßnahmen oder mangelnder Frequenzen, dennoch wurden die Zahlungen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht geleistet. Die Einrichtung hat nicht die rechtliche Befugnis, diese Bußgelder durchzusetzen. Die bestraften Unternehmen zahlen nicht.