Das Tragen von Gesichtsmasken ist nicht mehr vorgeschrieben.

Artikel 17: Gültigkeit. Dieses Gesetz ist so lange in Kraft, wie der von der Exekutive wegen des COVID-19- oder Coronavirus verhängte sanitäre Notstand andauert.

Wir können bestätigen, dass die mit dem Gesetz Nr. 6699/20, das am 22. Dezember 2020 verkündet und veröffentlicht wurde, eingeführte Verpflichtung zur Verwendung von Hygienemasken im Rahmen des COVID-19- oder CORONAVIRUS-Pandemie-Notfalls“ nicht mehr in Kraft ist.

Wir haben Rechtsexperten konsultiert, und in der Tat ist die Verpflichtung gemäß Artikel 17 dieses Gesetzes nicht mehr in Kraft, da das Notstandsdekret nicht mehr in Kraft ist, wie die Exekutive gestern bekannt gab.

Es ist gut, wenn wir unsere Rechte und Pflichten kennen.

Quelle: Informate Py

Wir vergessen nicht was sie den Menschen, vor allem den Kindern angetan haben!

Artikel 17: Gültigkeit. Dieses Gesetz ist so lange in Kraft, wie der von der Exekutive wegen des COVID-19- oder Coronavirus verhängte sanitäre Notstand andauert.