Legalisation öffentlicher Urkunden in der Botschaft von Paraguay in Berlin oder im Generalkonsulat Paraguays in Frankfurt entfällt.
Nach Rücknahme des deutschen Einspruchs gegen den Beitritt Paraguays zum Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist das Übereinkommen mit Wirkung vom 6. Januar 2022 zwischen Deutschland und Paraguay in Kraft getreten.
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