„Zwangsarbeit“: Österreichische Grüne verhindern „erfolgreich“, dass „Flüchtlinge“ gemeinnützige Arbeit leisten müssen

Bekanntlich prallen seit Jahrzehnten in der Sache „Arbeitsplicht für Flüchtlinge“ zwei Welten aufeinander. Auf der einen Seite wäre es doch mehr als angebracht, dass Personen, die hier ungebeten und illegal einreisen, nicht auf Kosten der Allgemeinheit per all-inclusive-rundum-Versorgungspaket durchgefüttert werden müssen und auf der anderen Seite stehen Kreise, die mit allen Mitteln verhindern wollen, dass „Schutzsuchende“ arbeiten und somit für ihren Lebensunterhalt teilweise selbst aufkommen müssen.

Arbeitsplicht könnte Schutzsuchende abschrecken

Das könnte nämlich weitere „Flüchtlinge“ abschrecken, ausgerechnet in Deutschland oder Österreich „Schutz zu suchen“. Und genau das wäre ja gar nicht im Sinne der Agenda, unsere Länder mit Leuten zu fluten, die uns nur Probleme aller Art bescheren. Und so gar nicht zu uns passen.

Damit hier nicht normaldenkende Politiker auf „falsche Gedanken kommen“ hat die EU eine Asylrichtlinie herausgegeben, die, wörtlich bitte, „Zwangsarbeit“ verbietet. Dass die hier legal arbeitenden Leistungsträger die Hälfte ihres Gehaltes in Form von Steuern und Lohnnebenkosten abtreten müssen, stellt natürlich keine „Zwangsarbeit“ für den Zeitraum in dem man für den Staat arbeitet, dar.

In Österreich gab es eine Vorstoß in Richtung Normalität, wo der oberösterreichische Landesflüchtlingsreferent Wolfgang Hattmansdorfer am Mittwoch einen Beschluss durchsetzte, eine Arbeitsplicht für Asylbewerber einzuführen. Innenminister Gerhard Karner solle demnach prüfen, ob „gemeinnützige Hilfs-oder Entlohnungstätigkeiten bzw. soziale Dienste verplichtend normiert werden können.“ Das ist auf freiwilliger Basis jetzt bereits möglich, aber nur dann, wenn der gebendeite Flüchtling so gnädig ist, der Gesellschaft einen Teil von dem zurückzugeben, was man ihm zukommen läßt. Und die Zahl dieser Edelmütigen hält sich naturgemäß in Grenzen, wie jeder weiß.

Im Falle des oberösterreichischen Vorstoßes hätte es einer Gesetzesänderung bedurft, dass eine Verweigerung der gemeinnützlichen Arbeit durch den „Geflüchteten“ – wie man neuerdings das negativ besetze Wort „Flüchtling“ umschreibt, – sanktioniert werden kann. Das rief den grünen Sicherheitssprecher Georg Bürstmayer schnell auf den Plan. Dieser erklärte, dass es eine entsprechende Gesetzesänderung mit den Grünen nicht geben werde, denn das wäre, so Bürstmayer wörtlich „der falsche Weg“. Quelle:OE24


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