
Der angeblich betrunkene Allahu-Akbar-Mohammedaner, der im Ramadan mit einem gestohlenen Lieferwagen in die Pestsäule am Graben krachte, zog viel Medienrummel auf sich. Am zweiten Tag gab es eine viel gefährlichere Amokfahrt. Der unbekannte Täter konnte selbst durch 16 Schüsse aus Polizeiwaffen nicht gestoppt werden – er befindet sich immer noch auf der Flucht und könnte wieder zuschlagen.
Einen Tag nach dem Attentat in Mannheim kam es in Wien gleich zu zwei möglichen Terrorfahrten. Zeitgleich zu dem angeblich alkoholisierten Mohammedaner, der mit einem gestohlenen Lieferwagen in der Fußgängerzone unterwegs war, bis er in die Pestsäule krachte, kam es zur exakt gleichen Zeit, um 18:15, zu weitaus gefährlicheren Szenen auf der Tangente.
Dort habe die Polizei zunächst nach Hinweisen aus der Bevölkerung einen schwarzen SUV verfolgt. Dieser hätte sich an keine Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten und eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Bei einer Straßensperre versuchte er einen Polizeiwagen zu rammen, einen Beamten streifte er am Bein. Laut Polizeibericht wäre er direkt auf die Polizisten zugefahren – dabei kann man ihm durchaus eine Mordabsicht unterstellen.
Die Polizisten feuerten in Selbstverteidigung auf den Wagen und gaben 16 Schüsse ab. Dass einer davon getroffen hätte, wurde nicht berichtet – davon hätten sich später Spuren im Fahrzeug finden müssen. Der Lenker raste unbeirrt weiter, schüttelte die Verfolger zunächst ab und stellte den PKW in der Modecenterstraße ab. Dann floh er zu Fuß ins Amt für Fremdenwesen und Asyl, wo sich seine Spur verlor. Das Fahrzeug war nicht als gestohlen gemeldet, deshalb wird offenbar in Richtung des Fahrzeughalters ermittelt, der über österreichische Reisepapiere verfügen soll. Weitere Details wurden noch nicht bekannt gegeben.
Obwohl im Raum Wien somit ein gefährlicher Amokfahrer weiterhin unterwegs ist – und man seine Motivation für seine Straftaten nicht kennt, wurde an die Bevölkerung keine besondere Warnung ausgegeben.
Keinen islamistischen Hintergrund dürfte ein dritter Vorfall haben, der sich ebenso an diesem vierten März zutrug. Auf der Schnellstraße S2 wurde bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ein Fahrzeug mit 174 km/h gemessen und in Folge angehalten. Der 18-jährige ukrainische Lenker war ohne Führerschein unterwegs. Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, der Ukrainer auf freiem Fuß angezeigt.