Das Deutsche Grundgesetz, daran sei erinnert, wurde unter Aufsicht der US-Besatzungsmacht ausgearbeitet. Das Grundgesetz wurde so gut, wie es unter diesen Umständen eben werden konnte. Eine Volksabstimmung darüber gab es nicht und der Verzicht auf die Bezeichnung als „Verfassung“ sollte den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und der mit ihm gegründeten (ebenfalls als provisorisch angesehenen) Bundesrepublik […]