
Medizinische Eingriffe die sich gegen biologische Grundlagen körperlicher Grundfunktionen richten, müssen schädliche Folgen zur Folge haben. Die Transmedizin ist daher ärztliches Fehlverhalten. „Männlich“ oder „Weiblich“ frei wählen zu können wird zunehmend als Menschenrecht wahrgenommen – auch für Kinder. Sie dürfen von klein auf ihren Geschlechtseintrag ändern, ab Einsetzen der Pubertät darf hormonell in ihren Körper […]
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