Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von den Gebührenzahlern finanziert, um seine Unabhängigkeit zu sichern. Doch statt eine Berichterstattung zu bieten, die die freie Meinungsbildung und somit die Demokratie fördert, propagieren die Sender vor allem die Regierungslinie, wettern gegen die Opposition und werden dabei zum finanziellen Fass ohne Boden. Die Initiative “Leuchtturm ARD” will eine Reform des ÖRR anstoßen und wertet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Hoffnungsschimmer.
Dieser Beitrag von Andreas Diemer erschien zuerst beim MWGFD:
Ein interessantes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (Az: BVerwG 6 C 5.24, siehe auch tichyseinblick.de/video/interview/leipzig-urteil-oerr-gebauer-klagewelle?amp=1) gibt den Kritikern des öffentlichen Rundfunks neue Hoffnung. Wie hinlänglich bekannt ist, erfüllen die öffentlichen Rundfunkanstalten ihren ursprünglichen und vertraglich festgelegten Auftrag seit Langem nicht oder nur teilweise. In diesem Vertrag ist nämlich festgelegt, dass der ÖRR in seinen Programmen und Berichterstattungen (sinngemäß)
dazu beitragen muss, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken. Die Berichterstattung muss unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Ganz extrem mussten viele Menschen während der „Coronajahre“ feststellen, dass dies keineswegs umgesetzt wurde. Es zeigte sich, dass der ÖRR zu nahezu 100 % zum Erfüllungsgehilfen der Regierung geworden war und auch heute noch ist.
Die bisherigen Aktivitäten der Kritiker des ÖRR in der heutigen Ausprägung, insbesondere der Plattform https://leuchtturmard.de, beschränkten sich weitgehend auf den Versuch, Druck auszuüben und die Entrichtung der Gebühren zu verweigern, z.B. mit dem auf unserer Website hinterlegten Formular (https://www.mwgfd.org/wp-content/uploads/2022/12/GEZ-Widerruf-1.docx), was jedoch oft zu drastischen Androhungen der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) führte, bis hin zur Androhung von Kontopfändungen. Dabei ist die Konstruktion mit einer Senderlandschaft, die über Beiträge von den Bürgern finanziert wird, eigentlich eine geniale demokratische Möglichkeit für die Sender, unabhängig, neutral, industrie- und regierungsfern zu berichten.
Auf Initiative von „Leuchtturm ARD“ haben sich inzwischen viele Persönlichkeiten und Initiativen zusammengefunden, um die Bedeutung einer breiten Meinungsvielfalt für funktionierende demokratische Prozesse und die Befriedung gewalttätiger Konflikte zu betonen. Unter dem Titel „Meinungsvielfalt ist die Grundlage von Demokratie und Frieden – Alle drei bedingen sich gegenseitig“ haben sich die Erstunterzeichner, darunter auch viele Mitglieder unseres Vereins, der Pressemitteilung von Leuchtturm ARD vom 14. Juli 2025 angeschlossen.
Durch das aktuelle Gerichtsurteil ist es jetzt möglich, in der nächsten Instanz auf die Medien mehr Druck auszuüben. Sollten sie von angekündigten Veranstaltungen Kenntnis erlangen, sind sie zu einer Antwort verpflichtet, aus der hervorgeht, ob eine entsprechende Ankündigung oder Berichterstattung in ihrem Medium erscheinen wird oder warum dies nicht geschieht. Ohne Antwort ist davon auszugehen, dass dem betreffenden Medium an einer ausgewogenen Berichterstattung nicht gelegen ist. Dies wird beim Verfahren in vierter Instanz nächstes Jahr vorgetragen werden.
Jeder kann und soll mitmachen. Weitere Infos und Anleitung zum Vorgehen erhalten Sie unter info@leuchtturmARD.de oder (0151) 5055 2062 und auf der Website https://leuchtturmARD.de.