Rückschlag für das WEF und die EU: Rumänien verbietet Grillen und Heuschrecken in Lebensmitteln und die Niederlande wollen nachziehen

Die Abgeordneten der PSD haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Vorhandensein von Insekten in Rumänien verkauften Lebensmitteln verbietet. So dürfen traditionelle rumänische Produkte keine Insekten in einer Form enthalten, und Produkte mit einem bestimmten Namen, die Heuschrecken, Larven, Grillen und Würmer enthalten, dürfen in Rumänien Land nicht vermarktet werden. Außerdem müssen Lebensmittel, die Insekten enthalten, an separaten Ständen verkauft werden, die sichtbar auf das Vorhandensein von Insekten hinweisen.

Rumänien hat es zum ersten Mal geschafft, der Europäischen Kommission auf kluge Weise die Stirn zu bieten, ohne dabei gegen EU-Vorschriften zu verstoßen. Die Zulassung von Insekten als Lebensmittel in der Europäischen Union hat eine Welle der Empörung und des Entsetzens unter den Rumänen ausgelöst, die befürchteten, zum Verzehr von Insekten ohne klare und eindeutige Informationen gezwungen zu werden. Deswegen haben die Abgeordneten der PSD einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Verwendung von Insektenmehl bei der Herstellung von Produkten und die Vermarktung dieser Produkte in Rumänien regelt, was genau genommen ein verstecktes Verbot von Insekten in den Lebensmitteln bedeutet. Der Entwurf betrifft die EU-Verordnungen, die das Inverkehrbringen der getrockneten Larven von Tenebrio molitor (Gelber Mehlwurm), Locusta migratoria (Heuschrecke) in gefrorener, getrockneter und pulverisierter Form, des teilweise entfetteten Pulvers von Acheta domesticus (Hausgrille) und der Larven von Alphitobius diaperinus (Mehlkäferlarven) in gefrorener, pastöser, getrockneter und pulverisierter Form als neuartige Lebensmittel zulassen.

„Die Notwendigkeit, die Verwendung von Insektenmehl bei der Zubereitung/Herstellung von Produkten und die Vermarktung dieser Produkte auf dem rumänischen Staatsgebiet zu regeln, ergab sich aus den umfangreichen Debatten in der rumänischen Öffentlichkeit über die Verwendung von Lebensmitteln, die Insektenarten enthalten, die als neuartige Lebensmittel aus dem EU-Raum in Verkehr gebracht werden dürfen. Gleichzeitig zielt die Regelung der Verwendung von Insektenmehl bei der Herstellung von Produkten in Rumänien darauf ab, traditionelle rumänische Produkte zu schützen, aber auch die Verbraucher korrekt zu informieren, damit sie in der Lage sind, insektenhaltige Lebensmittel von klassischen Produkten zu unterscheiden und zu differenzieren“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Pflicht zur Änderung der Produktnamen

Nach dem Gesetzentwurf ist es den Wirtschaftsteilnehmern auf dem rumänischen Staatsgebiet untersagt, Insektenmehl für die Herstellung von Produkten zu verwenden, die im nationalen Register für traditionelle Produkte aufgeführt sind. Ferner ist die Herstellung/Zubereitung/Vermarktung von Produkten unter dem ursprünglich verwendeten Namen verboten, wenn sie keine zugelassenen Insektenmehle als Zutaten enthalten. In den Produktnamen dürfen nur eindeutige Eigennamen verwendet werden, die einen der Sätze „mit…“, „aus…“, gefolgt von dem volkstümlichen Namen der Insektenart, unabhängig von ihrem Anteil im Endprodukt, enthalten müssen, heißt es in dem Entwurf. Um die Verbraucher vor Verwechslungen zu schützen, werden Produkte, die Insekten enthalten, in den traditionellen Direktverkaufsbereichen in einem separaten Stand präsentiert, getrennt von Ständen mit etablierten Produkten.

„Um die Verbraucher angemessen zu informieren und es ihnen zu ermöglichen, klare und vollständige Informationen über Lebensmittel zu finden, die Insektenarten sind oder enthalten, sind die Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet, an einer sichtbaren, leicht zugänglichen Stelle neben dem separaten Stand die Information anzubringen, dass die Lebensmittel Insektenarten sind oder enthalten. Diese Information muss vom Unternehmer auf einem Ständer oder einer Tafel in einer Farbe angebracht werden, die mit der Hintergrundfarbe der Tafel kontrastiert. Der Anzeigeträger oder die Tafel muss einfarbig sein, ohne Farbverläufe oder andere grafische Markierungen oder Farben, klar und eindeutig in einer leicht lesbaren TIMES New Roman-Schriftgröße 20“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Geldstrafen von 100.000 Lei

Gleichzeitig muss die Angabe von Informationen über Lebensmittel, die Insektenarten enthalten und online vermarktet werden, so erfolgen, dass die Informationen vor Abschluss der Bestellung auf dem Fernabsatzmedium, auf dem Preisschild oder der Transportverpackung sowie in jeglichem Werbematerial verfügbar und zugänglich sind. Und auf Speisekarten in Restaurants oder anderen öffentlichen Verpflegungseinrichtungen müssen die Informationen über das Vorhandensein von Insektenarten in Lebensmitteln sichtbar, leicht zugänglich und unverwischbar sein und dürfen nicht durch anderes schriftliches oder fotografisches Material verdeckt werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzentwurfs, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Gastronomiebetriebe beziehen, stellen eine Straftat dar und werden mit Geldstrafen zwischen 10.000 Lei und 100.000 Lei geahndet.

Auch in den Niederlanden wächst die Kritik für den Verzehr von Insekten.

FVD spricht sich gegen die „schädliche Normalisierung“ von Insekten in unseren Lebensmitteln aus

Die FVD Almere hat einen Antrag eingebracht, in dem die Hochschule aufgefordert wird, alle Arten von Lebensmitteln, die Insekten enthalten, in Betriebsrestaurants und Bildungseinrichtungen zu verbieten.

Die Partei wendet sich gegen die Zulassung des Verzehrs von drei Insektenarten durch die EU: Wanderheuschrecke, gelber Mehlwurm und Hausgrille. Im Januar wurde eine Reihe von Insektenprodukten hinzugefügt: Heimchen in Pulverform und kleine Mehlwürmer in Pulverform.

Die Partei argumentiert, dass noch viel mehr Forschung notwendig ist, bevor der Verzehr von Insekten in der Nahrungskette normalisiert werden kann und kein Risiko für die menschliche Gesundheit eingegangen werden kann.

Die FVD Almere weist darauf hin, dass Insekten die Substanz Chitin enthalten, den Hauptbestandteil ihres Exoskeletts. Studien zufolge kann dieser Stoff krebserregend sein und Dickdarmkrebs verursachen, da unser Darm ihn nicht verarbeiten kann, so die Partei.

Die Partei verweist auch auf eine spanische Studie, der zufolge der Verzehr von Insekten Gesundheitsrisiken verursachen kann, darunter Wachstumsverzögerung, Hypofertilität, Vermännlichung bei Frauen, Ödeme, Gelbsucht und Leberkrebs.

„Bei vielen Menschen kann es nach dem Verzehr von Insektennahrung zu allergischen Reaktionen kommen, insbesondere bei Menschen, die auf Meeresfrüchte und Hausstaubmilben allergisch reagieren.

Was will der FVD Almere? Kein Angebot von insektenhaltigen Lebensmitteln oder Snacks in Bildungseinrichtungen und Verbot des Zusatzes von Insekten zu Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr in Betriebsrestaurants.