BRUTALE ANTIFA-ATTACKE auf MICH!

Eskalation: Brutale Antifa-Attacke auf mich! Jeder in diesem Land sollte sehen, was passiert, wenn man sich öffentlich gegen die Grünen äußert. Jeder sollte sehen was passiert, wenn man sich positiv zur AfD äußert. Denn wenn man wie ich dabei noch eine gewisse Reichweite erreicht, ist die eigene Familie plötzlich nicht mehr sicher. Antifa und andere linke Gruppen werden politisch von der Ampel nicht bekämpft und im Kampf gegen rechts sogar gebilligt. Wo genau bleiben die Statements von Faeser und Co zu solchen Attacken wie der in diesem Video gezeigten?

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Die Kriegsgefahr wird auch für Deutschland realer

Auf eines muss man vorweg zum Verständnis hinweisen: Die USA halten sich bei zwei wichtigen Diskussionen auffallend zurück. Die Entsendung von US-Bodentruppen in die Ukraine wird kategorisch ausgeschlossen, während immer mehr europäische Regierungschefs sich offen für die Entsendung ihrer Soldaten in die Ukraine zeigen. Und auch die Lieferung von US-Marschflugkörpern an Kiew steht in Washington […]

Kein verfrühter Frühlingsbeginn: Der Frühling beginnt, wenn die Forsythie blüht.

Die Hamburger Forsythie erblüht seit 40 Jahren gleich.

Josef Kowatsch

Frühlingsbeginn in Deutschland ist, wenn der Hamburger Forsythienstrauch in der Innenstadt an der Alster blüht. So ähnlich konnte man es einmal in einem Bericht des Deutschen Wetterdienstes lesen. Das war dieses Jahr am 2. März der Fall.

Obwohl eine Innenstadt immer wärmer ist als die Umgebung, eignet sich der Standort an der Alster gut, da er im Umkreis seit 40 bis 50 Jahren wenig wärmende bauliche Veränderungen erfahren hat. Hamburg wächst seitdem nach außen, was natürlich auch zu mehr Wärme in der Innenstadt führt, aber der Einfluss ist nicht so groß wie wenn sich um den direkten Standort Forsythie am Alsterufer weitere wärmende bauliche Veränderungen dazugesellt hätten. Somit sind die Blühdaten dieses Hamburger Strauches an der Lombardsbrücke durchaus ein möglicher Vergleichsstandort über mehr als die letzten 40 Jahre.

Die Beobachtung geht eigentlich bis 1945 zurück, als der Obergefreite Carl Wendorf sich zum ersten Male am 27. März im völlig zerbombten Hamburg an dem gelbblühenden Strauch erfreuen konnte. Für ihn ein Zeichen dass, das Leben trotz des traurigen Stadtanblickes weiterging. Seitdem zog es ihn immer wieder an den Ort zurück. Genau gesagt, 40 Jahre lang hielt er den Blühtermin desselben Strauches am selben Ort fest und wurde somit zum 1. Phänologen des Deutschen Wetterdienstes. Die längste Beobachtungsreihe eines Strauches in Deutschland.

Als er starb, hat sofort Jens Iska Holtz die Beobachtung übernommen und führt diese trotz seines hohen Alters immer noch fort. Somit bestimmt Herr Holtz, wann in Deutschland der Frühling beginnt. Ihn zeichnet die Zuverlässigkeit aus, er läßt sich auch nicht beirren, wenn mal eine Blüte früher da ist. Holtz entscheidet immer nach denselben, seinen eigenen Kriterien. Der Strauch muss überwiegend blühen und gelb sein. Diesmal hat er sich für den 2. März 2024 entschieden.

Behauptet wird von den CO₂-Erwärmungsgläubigen,

1) Dass der Frühling 2024 wegen des warmen Februars (neuer Temperaturrekord bei den DWD-Messtationen) besonders früh wäre.

2) Grund der Erwärmung wäre das in der Atmosphäre ansteigende CO₂, derzeit knapp 420 ppm.

3) ein stetig früherer Frühlingsbeginn in Deutschland wegen der CO₂-Zunahme.

In der nun auch 40 jährigen Beobachtungszeit des Hamburger Blütenbeobachters hat der CO₂-Gehalt in der Hamburger Luft um über 80 ppm zugenommen. Also betrachten wir zunächst den Jens Iska Holtz Blüten-Zeitraum.

Kein verfrühter Frühlingsbeginn: Der Frühling beginnt, wenn die Forsythie blüht.

Abb.1: Auf der horizontalen-Achse sind die Jahre seit 1985 aufgetragen, auf der x-Achse der Blühtermin, gemessen in Tagen nach Jahresbeginn, also ab 1. Januar

Erklärung: Der Blühbeginn der Forsythie streut sehr stark. Die oberen Punkte bedeuten einen späten Frühlingsbeginn, die Punkte ganz unten sind ein früher Blütenbeginn. Beispiel: 1987 war der Blühbeginn am 7. April, also 97 Tage nach Neujahr. Wie man sieht, war der früheste Blühbeginn am 15. Februar 2002.

Erkenntnis:

  1. Wie man sofort sieht, war der diesjährige Blühbeginn mit 62 Tagen keineswegs der früheste Blühbeginn, obwohl der Februar unmittelbar davor doch laut DWD der wärmste, jemals gemessene in Deutschland und auch in Hamburg war.
  2. Die Trendlinie ist fast eine Horizontale bei etwa 78 Tagen nach Jahresbeginn.

Auswertung:

Es gibt also keinen verfrühten Frühlingsbeginn seit 40 Jahren, das zeigt die Grafik 1

Der diesjährige Frühlingsbeginn und die letzten 3 Jahre liegen allerdings unter (früher) dem Schnitt und für die letzten 10 Jahre deutet sich eine Verfrühung an.

Auf der Suche nach Erklärungen.

Wir können sicherlich davon ausgehen, dass die Temperaturen den Blühbeginn am stärksten beeinflussen. Für die Forsythienblüte ist der Monat Februar entscheidend, siehe Grafiken in unserem Februar-Artikel.

Die entsprechende Grafik der Wetterstation Hamburg für den Monat Februar zeigt seit 1985 eine ziemliche Erwärmung, wobei die letzten Jahre wärmer waren.

Grafik 2: DWD-Wetterstation Hamburg am Flughafen, Februarverlauf seit 1985, deutlich steigende Trendlinie

Erkenntnis: Wahrscheinlich ist im Trendlinienanstieg auch die Zunahme des Flugverkehrs am Flughafen enthalten – je mehr Flugzeuge und Passagiere, umso mehr Wärmeinsel-Wärme, während der Standort an der Alster keine großen Änderungen in den letzten 40 Jahren erfahren hat.

Aber: Es sind nicht nur die vom DWD gemessenen Temperaturen, welche die Erstblüte beeinflussen. Eine Pflanze richtet sich auch noch nach vielen anderen Faktoren, um für sich zu entscheiden. Heute beginnt mein individueller erster Frühlingstag.

Lizenzhinweis zum Forsythienfoto in der oberen rechten Ecke von Abb. 1: Foto: NordNordWest, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, Forsythien an der Binnenalster.nnw, CC BY-SA 3.0 DE

Josef Kowatsch, unabhängiger, weil nicht bezahlter Natur- und Klimaforscher.

 

EU-Justizminister wollen Schlepperei und Menschenhandel legalisieren

EU-Justizminister wollen Schlepperei und Menschenhandel legalisieren

Von CONNY AXEL MEIER | Von der EU-Kommission ist man ja schon einiges gewohnt. Es ist dort Routine, sogenannte „Nicht-Regierungs-Organisationen“ (NGOs) dabei zu unterstützen, die Souveränität der Mitgliedsstaaten zu untergraben und Vorschriften zu erlassen, die für die betroffenen Länder schädlich sind. Die ungehinderte Migration in die Mitgliedsländer steht dabei auf der To-Do-Liste ganz oben. Alle […]

Hauser, Strasser, Anderson, Luck: Vorträge zur geplanten WHO-Gesundheitsdiktatur in Kärnten

Hauser, Strasser, Anderson, Luck: Vorträge zur geplanten WHO-Gesundheitsdiktatur in Kärnten

In gut einer Woche startet der erste von drei hochkarätigen Vorträgen des Spittaler Demo Teams am Millstätter See in Kärnten. Bei diesem geht es um die Eigen- und Fremdbestimmung unserer Gesundheit sowie um die Agenda 2030, EU und WHO. Zu diesem sensiblen Thema sprechen am 15. März FPÖ-Politiker und NAbg. Mag. Gerald Hauser und Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser, am 10. Mai AfD-Politikerin und EU-Abgeordnete Christine Anderson und am 8. Juni Pathologe Prim. Dr. Helmut Luck vom Klinikum Amstetten.

Eine Presseaussendung von „Kärnten geht in die Offensive“

Eröffnet wird die hochkarätige Vortragsreihe des Spittaler Demo Teams am Freitag, dem 15. März, mit dem Vortrag WHO und EU – Auf dem Weg zur Gesundheitsdiktatur?. Es sprechen NAbg. Mag. Gerald Hauser und Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser, welcher im Restaurant Perauer in Lieserhofen bei Seeboden stattfinden wird.

Einen Monat später, am Freitag, 10. Mai, kommt die EU-Abgeordnete Christine Anderson (AfD) an den Millstätter See in Kärnten. Dieses Mal findet der Vortrag im Restaurant Ertlhof in Seeboden statt. Frau Anderson zeigt an diesem Abend die Missstände der EU im Allgemeinen auf, spricht das Thema „WHO“ und „Agenda 2030“ an und rechnet mit der fatalen Corona-Politik ab.

Wieder einen Monat später, am Samstag, 08. Juni, geht es im Restaurant Ertlhof in Seeboden abermals rund. Am Podium Primar Dr. Helmut Luck (Pathologe – Krankenhaus Amstetten) mit seinem Programm „Corona aus der Sicht eines Pathologen„. Dort rechnet er mit der Impfung und mit den von ihr verursachten Schäden hart ab.

Beginn der Vorträge ist jeweils um 19:00 Uhr, mit Einlass ab 17:30 Uhr.

Für eine Teilnahme an den Vorträgen ist eine Anmeldung erforderlich, telefonisch unter: 

?????? 0660 6889915
??????? 0650 4684580
?????? 0676 78303435

Allfällige Terminverschiebungen und weiterführende Informationen zu diesen und vielen weiteren Events gibt es ausschließlich unter:

https://t.me/kaernten_geht_in_die_offensive/1

Wie realistisch ist der Bremer Vorstoß für ein AfD-Verbot?

Wie realistisch ist der Bremer Vorstoß für ein AfD-Verbot?

Von MANFRED ROUHS | Die Bremer Bürgerschaft wird am 13. März 2024 über einen Vorstoß der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Die Linke für ein Verbot der AfD abstimmen. Da diese drei Fraktionen die Mehrheit im Landesparlament haben, gilt die Annahme des Antrags als sicher. Aber wie geht es danach weiter? Zielsetzung des Antrags ist es, […]

Harry Potter-Autorin will Mann nicht als Frau ansprechen: Polizei ermittelt wegen Hassverbrechen

Harry Potter-Autorin will Mann nicht als Frau ansprechen: Polizei ermittelt wegen Hassverbrechen

Die britische Polizei hat Ermittlungen gegen Harry Potter Autorin J. K. Rowling (58) aufgenommen. Denn diese verweigert die Unterwerfung unter den linksextremen Zeitgeist und sieht weiterhin Unterschiede zwischen Mann und Frau. Dafür droht der Schriftstellerin möglicherweise eine Anklage wegen „Pronomen und Geschlechtsidentität“. Denn Globalisten haben in vielen westlichen Ländern ihre Zersetzungs-Gesetze installiert, nach denen man für jedermann wahrnehmbare biologische Tatsachen bei Strafandrohung leugnen muss.

Wie in George Orwells Dystopie 1984 bleibt aktuell kein Stein auf dem anderen. Richtig wird zu falsch, falsch zu richtig und wer dabei nicht mitspielen will, dem drohen hohe Strafen. Das Volk soll einem globalistischen Zersetzungsplan unterworfen werden, bis niemand mehr Werte, Wurzeln oder Heimat kennt.

Ein Transgenderist namens India Willoughby – ein Mann, der gerne Frauenkleider trägt – hat Rowling angezeigt, weil diese sich geweigert haben soll, ihn als Frau zu bezeichnen. Der Geschlechtswechlser ist in Großbritannien als TV-Reporter bekannt.

Rowling verweist unterdessen gegenüber der Presse, dass „geschlechterkritische Ansichten“ ebenso ein geschütztes Rechtsgut sind – und es hierzu das Forstater Urteil aus dem Jahr 2021 gibt.

Wir haben eine KI gefragt, wie Lord Voldemort als Transgenderist aussehen könnte. Vielleicht gibt es ja bald eine neue Netflix-Adaption der Serie, damit alles politisch korrekt ist und den Woke-Zwangsgesetzen entspricht?

Sie veröffentlichte jüngst via X auch Kritik daran, dass männliche Transgenderisten in Frauenumkleidekabinen dürfen. Weiters attackiert sie den TV-Reporter Willoughby scharf: Er wäre keine Frau geworden, sondern würde eine frauenfeindliche männliche Fantasie darüber, was eine Frau sei, ausleben. Der solchermaßen Angegriffene fantasiert inzwischen öffentlich darüber, ob es sich um ein Hassverbrechen oder eine „böswillige Kommunikation“ handle, in jedem Fall aber ein Rechtsverstoß sei.

Da mir bewusst ist, dass es eine Straftat ist, die Strafverfolgungsbehörden anzulügen, muss ich der Polizei einfach erklären, dass India meiner Meinung nach ein klassisches Beispiel für einen männlichen Narzissten ist, der in einem Zustand ständiger Wut lebt, dass er Frauen nicht dazu zwingen kann, ihn so anzuerkennen, wie er sich selbst gerne darstellen möchte.

J.K. Rowling

Im Inselreich können Menschen seit einigen Jahren wegen „Feindseligkeit aufgrund ihrer Transgender-Identität“ strafrechtlich verfolgt werden. Dies geschieht unter anderem unter dem „Equality Act“ aus dem Jahr 2010, der Diskriminierung verbietet.

Die britische Regierung hat ein Informationsheft veröffentlicht, wie man im Königreich sein Geschlecht ändern kann – das sie hier als PDF finden. Auf der Seite „Peoplemanagement“ kann man einen Teil der Rechtslage nachlesen, der sich speziell auf den Arbeitsplatz bezieht:

Wenn ein Transgender-Mitarbeiter darum bittet, mit anderen Pronomen als seinem Geburtsgeschlecht angesprochen zu werden, kann von Unternehmen vernünftigerweise erwartet werden, dass sie sicherstellen, dass andere dem Antrag nachkommen. Beispielsweise würde ein Arbeitgeber wahrscheinlich wegen Diskriminierung haftbar gemacht, wenn er dies nicht tut und es versäumt, Richtlinien zu diesem Thema umzusetzen oder durchzusetzen.

Das bedeutet, dass man in Großbritannien nicht nur als Person mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat, wenn man eine hinsichtlich ihres bei der Zeugung festgelegten Geschlechts „falsch“ anspricht, Strafen können auch den Arbeitgeber treffen. Ebenso ist auf dieser Seite nachzulesen, dass man sein Geschlecht freihändig ändern kann, eine behördliche Bestätigung ist nicht notwendig. Das Umfeld hat sich daran zu richten.

Da die Definition auch diejenigen einschließt, die „vorschlagen“, sich einem Prozess der Neuzuweisung zu unterziehen, ist es wichtig, dass eine Person keine praktischen Änderungen vorgenommen hat. Entscheidend ist, dass sie eine bewusste und feste Entscheidung getroffen haben, einen solchen Prozess einzuleiten. Es gibt kein Mindestalter für den Erwerb des Schutzes nach Abschnitt 7, was bedeutet, dass Kinder gleichermaßen geschützt sind wie Erwachsene.

Dennoch ist das Thema „Misgendering“ – also das Ansprechen eines Genderisten mit dem „falschen“ Geschlecht – scheinbar nicht immer ein „Verbrechen“ nach britischem Gesetz. Zahlreiche Homepages sind sich hinsichtlich rechtlicher Spitzfindigkeiten äußerst uneinig. Die Seite „The Critic“ titelt beispielsweise „Misgendering ist not a crime – Still less it is terrorismus“. Einen Transgenderisten „falsch“ anzusprechen wäre kein Verbrechen, aber Terrorismus.

Die Frage in allen westlichen Nationen müsste sein, weshalb die „Meinung“ einer verschwindend geringen Gruppe von sexuell verwirrten Personen vor Recht und Gesetz als hochstehender angesehen wird als jene der Mehrheitsgesellschaft – oder schlichtweg der biologischen Realität. Wir werden allerdings noch verrücktere Zeiten erleben und wenn die Regierung bei Strafe anordnet, dass der Himmel grün ist, werden wir auch das zu akzeptieren haben.

Bundesrechnungshof delegitimiert Habeck, Müller und Energiewende

Bundesrechnungshof delegitimiert Habeck, Müller und Energiewende

Die Energiewende-Delegitimierer sitzen jetzt im Bundesrechnungshof. Ihr vernichtendes Fazit der Energiewende haben die Beamten sogar in einer Grafik (oben) karikiert.

von Manfred Haferburg

Der Bundesrechnungshof ist in der Bundesrepublik Deutschland offenbar so etwas wie der letzte Mohikaner. Er ist eine unabhängige obere Bundesbehörde mit richterlicher Unabhängigkeit seiner Mitglieder, deren Aufgabe sogar im Grundgesetz verankert ist. Weise waren sie, die Väter des Grundgesetzes. Und jetzt hat der Bundesrechnungshof das gemacht, was seine Aufgabe ist. How dare you?

Der Bundesrechnungshof hat den Herrn Dr. Robert Habeck, seines Zeichens Stellvertreter des Bundeskanzlers sowie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland, und seinem grünen Günstling Klaus Müller, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, ein paar saftige Watschen rechts und links verpasst. Er hat es gewagt, den real existierenden Zustand der vielgepriesenen Energiewende deutscher Machart zu untersuchen und – „how dare you?“ – in seinem „Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung“ schonungslos offenzulegen.

58 Seiten Backpfeifen fürs erst Vergeigen und dann Täuschen, Tricksen und Schönfärben der obersten Energiewender Habeck und Müller. Das Fazit des Berichtes:

Energiewende nicht auf Kurs. Deutschland verfolgt sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende. Diese ist jedoch nicht auf Kurs, sie hinkt ihren Zielen hinterher. Die Bundesregierung muss umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten“.

Und es ist diesmal nicht die Achse, die das schon sehr lange sagt, sondern eine oberste Bundesbehörde.

Täuschung der Öffentlichkeit

Eigentlich ist der Inhalt dieses Berichtes so gravierend, dass der Bundeskanzler Habeck sofort entlassen müsste – wenn Deutschland ein normales Land wäre. Der Bundesrechnungshof unterstellt nämlich dem Wirtschaftsminister und der Bundesnetzagentur, die Öffentlichkeit über den Zustand der Energiewende zu täuschen. Dort steht:

Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Das Ergebnis ist ein unwahrscheinlicher „Best-Case“. Vielmehr muss auch der Eintritt der Grundannahmen u.a. zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten in die Berechnungen einfließen. Weder der Ausbau der erneuerbaren Energien noch der Stromnetze ist auf dem Zielerreichungspfad. …. Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt“.

Das ist schon starker Tobak: Das Frühwarnsystem zum Handlungsbedarf bei der Energiewende wurde faktisch vom Wirtschaftsministerium ausgehebelt. Wohl in der Hoffnung, sich bis zur Wahl durchmogeln zu können. Hat der Bundesrechnungshof etwa die Achse-Artikel vom epischen Scheitern der Energiewende, zur Unerreichbarkeit der Ausbauziele von Windkraft, zur Unmöglichkeit des Gaskraftwerksbaus oder des Wasserstoffdeliriums und zur Netzunsicherheit gelesen? Wir könnten hier, wenn uns Schadenfreude heimsuchte, noch ein Dutzend weitere Artikel verlinken. Aber Häme ist uns ja fremd.

Folgende Prüfungsergebnisse werden im Einzelnen vorgestellt:

Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Versorgungssicherheit der Energiewende:

Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd.

  • Es ist absehbar, dass insbesondere Windenergie an Land nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang ausgebaut wird; 
  • kann das BMWK seinen Zeitplan zum Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten mit der Kraftwerksstrategie 2026 (KWS) voraussichtlich nicht einhalten. Die Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus ist noch offen. Damit ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Backup-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sind;
  • liegt der Netzausbau erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6.000 km“.

Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Bezahlbarkeit der Energiewende:

„Die Bundesregierung hat es bis heute versäumt, zu bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Versorgung mit Elektrizität versteht. Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage. Die Preise für Strom sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und zählen zu den höchsten in der Europäischen Union: Private Haushalte zahlten mit  41,25 Cent/Kilowattstunde (kWh) im ersten Halbjahr 2023 beispielsweise 42,7% mehr als der EU-Durchschnitt, Gewerbe- und Industriekunden rund 5% mehr. Zugleich sind weitere Kostensteigerungen des Energiesystems absehbar”.

  • Es fallen bis zum Jahr 2045 massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. Euro für den Ausbau der Stromnetze an; 
  • Das Netzengpassmanagement (Redispatch, Anm. des Verfassers) wird voraussichtlich 6,5 Mrd. Euro pro Jahr kosten“.
  • Die Bundesregierung muss „auch im Hinblick auf die Bezahlbarkeit gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Erzeugungsleistung zur Verfügung steht, um steigende Strompreise aufgrund von Angebotsknappheiten zu verhindern; 
  • Die Bundesregierung muss „die Kosten der Energiewende ausgewogen darstellen: Hierzu sollte sie die Systemkosten der Energiewende klar benennen;

Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Umweltverträglichkeit der Energiewende:

Die Umweltverträglichkeit der Energiewende scheitert laut Habeck an „politischer Durchsetzbarkeit“. Der Bundesrechnungshof sieht das anders, es „liegen der Bundesregierung zahlreiche Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor, beispielsweise die Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen, aber auch die Beeinträchtigung der Biodiversität.“

  • Im Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards abgesenkt. Dies erhöht das Risiko, dass einzelne Schutzgüter mehr als nötig beeinträchtigt werden. Dennoch hat es die Bundesregierung – mit Ausnahme des Schutzgutes Klima – bis heute versäumt, ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für eine umweltverträgliche Energiewende einzuführen. Stattdessen hat sie den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ausgesetzt – den einzigen Prozess, in dem die Umweltverträglichkeit zumindest angelegt war“.

Eine unfassbare Blamage

Das Fazit des Bundesrechnungshofes ist ernüchternd und für die zuständigen Minister und Beamten eine unfassbare Blamage. Immerhin wendet Deutschland bereits seit fast 20 Jahren die Energie, und die Steuerzahler und Stromkunden haben wohl mindestens 500 Milliarden Euro dafür gelöhnt. Am Personalmangel kann es irgendwie nicht liegen. Im BMWI und in der BNA gibt es ja mindestens 3.500 gut bezahlte Beamte, die an dem Thema dran sein müssten. Man stelle sich vor, die würden alle arbeiten.

Der Bundesrechnungshof resümiert:

„Energiewende nicht auf Kurs. Auf dem Weg zu einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Versorgung mit erneuerbaren Energien steht die Bundesregierung vor großen Herausforderungen. Diese werden bislang kaum bewältigt.

Die Beamten vom Bundesrechnungshof haben sich sogar eine Karikatur für die Energiewende ausgedacht und in ihrem Bericht veröffentlicht. Wer hätte ihnen das zugetraut? Ich stelle mir gerade bildlich den Gesichtsausdruck der Autoren des Berichtes beim Einfügen des Bildes vor. Wir von der Achse freuen uns über den gesunden Humor in den Amtsstuben der Bundesbehörde, die das deutsche Narren-Energiewendeschiffchen (nie war der verlinkte Liedertext treffender) vollbeflaggt und mit voller Fahrt auf fünf Riffe ohne eine erkennbare Fahrrinne laufen lassen. Und wer hätte das gedacht? Das erste Riff sind die Strompreise.

Robert Habeck reagierte auf die Kritik vom fernen Washington aus: Er habe den Bericht des Rechnunghofes „zur Kennnis genommen – mehr nicht“, attestiert ihm aber gleichzeitig „eine erstaunliche Wahrnehmung, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.“ Die Nerven liegen blank. Die karikierende Grafik des Bundesrechnungshofes finden Sie oben im Bild. Die sagt mehr als tausend Worte

Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier

 

Polit-Sensation in Brüssel: Das Verbrenner-Verbot der EU steht vor dem Aus – Riesen-Blamage für von der Leyen!

Polit-Sensation in Brüssel: Das Verbrenner-Verbot der EU steht vor dem Aus – Riesen-Blamage für von der Leyen!

Die schon jetzt beste Nachricht des Jahres wird von den Mainstream-Medien noch weitgehend totgeschwiegen: Das von der EU beschlossene Verbrenner-Verbot ab dem Jahr 2035 steht vor dem Aus! Zugleich stehen von der Leyen & Co., „Grüne“ und die von der E-Auto-Lobby getriebenen Autobosse vor einem einzigen Trümmerhaufen ihres Elektro-Wahns, nachdem Hunderttausende Arbeitsplätze gefährdet und zum Teil schon vernichtet wurden!

Paukenschlag in Brüssel: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) muss das von ihr vehement betriebene Verbrenner-Verbot wohl rückgängig machen! Der Grund: E-Autos haben laut einer neuen EU-Studie eine deutlich schlechtere CO₂-Bilanz als Benziner und Diesel. Das hat massive Folgen für BMW, Mercedes, VW und Co. und die einseitig auf Elektromobilität fixierte Antriebsstrategie der Konzerne.

Für das Verbrenner-Verbot zeichnet sich schon jetzt ab, dass es sang- und klanglos beerdigt werden dürfte. Darauf deutet, wie in die österreichische „Kronen-Zeitung“ berichtet, eine Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission selbst hin. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag zur einheitlichen Erfassung von Treibhausgasemissionen. Der haben die Ausschüsse für Umwelt sowie für Transport des Europäischen Parlaments bereits zugestimmt. Jetzt geht die Initiative ins Plenum.

CO₂-Schleuder E-Auto

Mit dem Vorschlag würden bei der Treibhausgasbilanz von E-Autos auch die zu deren Herstellung erzeugten Emissionen berücksichtigt werden müssen – also zum Beispiel wieviel Kohlestrom bei der energie-intensiven Produktion von Stromern verbraucht wird. Und da sieht es unter Strich schmutzig aus, sehr schmutzig sogar: von wegen null Gramm CO₂!

Die „Kronen-Zeitung“ veröffentlichte dazu ein Referenzdatenblatt, demzufolge E-Autos bei der Gesamtbetrachtung ihrer Emissionswerte signifikant schlechter abschneiden als Benziner und Diesel.

„Technologieoffenheit“ lautet jetzt die Devise

Offenbar hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) bereits den Rückzug angetreten – auch wenn die Aufhebung des Verbrenner-Verbots offiziell noch nicht bestätigt wird. Die Kommission nennt jetzt „Technologieoffenheit“ als neues Ziel. „So soll sichergestellt werden, dass es Offenheit für Technologien und Wahlmöglichkeiten gibt“, zitiert die „Kronen-Zeitung“ aus den EU-Papieren . In der Übersetzung bedeutet das nicht mehr und nicht weniger als den de facto Ausstieg aus dem Verbrenner-Ausstieg!

Dämpfer auch für Wasserstoff

FAZIT: Die Front für das Verbrenner-Aus ab 2035 bröckelt heftigst – in der EU werden die Zweifel lauter, ob der Elektroantrieb wirklich die einzige „klimafreundliche“ Lösung ist. Und: Auch der Hype um das Wasserstoff-Auto stellt sich unter ökologischen Gesichtspunkten als großer Schwindel heraus. Polit-Blogger Alexander Raue fasst alle Einzelheiten dieser sensationellen Polit-Wende zusammen – von wegen der Verbrenner ist tot, lang lebe der Verbrenner!

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Vernichtungs-Strafgeld gegen AUF1 – Stefan Magnet erklärt den Anschlag des Systems

Vernichtungs-Strafgeld gegen AUF1 – Stefan Magnet erklärt den Anschlag des Systems

Nach der Verkündung des Strafbescheides der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg in Höhe von 195.007 Euro ist die Sorge um den Fortbestand des Senders groß. Hinzu kommen viele Fragen – einige davon sind sicher berechtigt, andere als Querschüsse zu erkennen. Report24 Chefredakteur Florian Machl hat eine Einladung in die Räumlichkeiten von AUF1 angenommen und fragt bei Chefredakteur Stefan Magnet in Form eines ausführlichen Interviews nach, was der Stand der Dinge ist. Und man hält fest: Eine kleine monatliche Unterstützung ist eine demokratische Maßnahme für Pressefreiheit.

Der Partnersender von AUF1, SRGT, habe mit der Kooperation die Auflagen der Sendelizenz verletzt. Deshalb sprach die Behörde unter der Begründung „verbotene Themenplatzierung“ eine erste Strafe von 194.007 Euro aus. Florian Machl hat nachgefragt – und über eine Stunde lang mit Stefan Magnet über den versuchten Vernichtungsschlag gegen AUF1 gesprochen:

Die Fragen der interessierten Leser und Seher sind in diesem Fall sicher deckungsgleich mit jenen der Kritiker und Gegner. Was ist dran an dieser Rekordstrafe? Existiert der Strafbescheid wirklich? Was steht ganz konkret drinnen? Muss die Strafe bezahlt werden? Sind Rechtsmittel möglich und werden sie ergriffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, kann die Strafzahlung aufgeschoben werden?

Aus dem Gespräch ergibt sich, dass es sich um eine Art Pokerspiel mit den Behörden handelt. Diese hätten Paragraphen aus der Schublade gezogen, um gegen AUF1 vorzugehen, die bei keinem anderen Medienbetrieb bisher schlagend wurden. Man hätte absichtlich nach etwas gesucht, um den Sender aus dem Satellitenprogramm zu vertreiben – und eine Randbestimmung gefunden.

Mit Presse- und Medienfreiheit hat dies freilich nichts zu tun. SRGT wird ein Vertrag zum Verhängnis, der mit AUF1 zur Anlieferung von „fremden“ Programminhalten geschlossen wurde. Dabei hatte SRGT aber die Lizenz, bis zu sechs Stunden täglich solches Material zu senden – und dieser Rahmen wäre auch eingehalten worden. Florian Machl führt aus, was jeder Medienkonsument weiß: Es ist im deutschen Fernsehbereich absolut üblich, dass ausgelagerte Firmen Programm produzieren und anliefern beziehungsweise, dass man die Nachrichten extern zukauft. Einem freien Medium gerade dies zum Vorwurf zu machen ist skandalös – aber offenbar rechtlich gedeckt. Gleiches Recht für alle bleibt eine bloße Theorie.

Sehen Sie das interessante Gespräch der beiden Chefredakteure, bei dem Magnet durchaus starke emotionale Momente hat und die Schwierigkeiten ausführt, ein freies Medium zu betreiben. Jeder, der sich an so einem Projekt beteiligt, hat mit schweren Repressalien zu rechnen. An einen Job im Mainstream muss niemand mehr denken – man gilt als Aussätziger unter den ach so Liberalen und ach so Toleranten.

Um derartige Angriffe des Systems abzuwehren, sei es notwendig, dass die Hörer und Seher ihre Unterstützung als demokratische Maßnahme sehen. Während in der Politik nahezu kein gewählter Repräsentant das macht, wozu er gewählt wurde, sei dies bei freien Medien anders. Denn die finanzielle Unterstützung (beispielsweise in der Höhe eines Netflix-Abos) sei nicht nur Dank und Anerkennung, sondern ein demokratischer Auftrag, auch weiterhin kritisch zu berichten.

Sie können AUF1 hier unterstützen.