Es ist eine Reaktion, die man in den letzten Jahrzehnten auf dem politischen Parkett kaum noch kannte, aber diese Debatte ist real.
In Österreich wird diskutiert, ob man der ehemaligen Außenministerin Karin Kneissl die Staatsbürgerschaft entziehen sollte, weil sie im Dienst eines fremden (Feind)-Staates stehe.
Österreich im „Rache-Modus“
In Österreich läuft derzeit eine Debatte, der ehemaligen Außenministerin dieses Landes ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Dr. Karin Kneissl, ausgebildete Diplomatin, die vom Dezember 2017 bis zum Juni 2019 die Alpenrepublik als Außenministerin vertrat, lebt seit einiger Zeit im Libanon und überlegt nun, möglicherweise nach Russland zu übersiedeln und dort einen Thinktank zu leiten.
Kneissl, die unter dem damaligen Vizekanzler, Unterrichts- und Außenminister der Republik Österreich Alois Mock (ÖVP) in seinem Kabinett tätig war hatte sich den Zorn der Regierenden ÖVP unter Kanzler Sebastian Kurz, zugezogen.
Just als sie von Dezember 2017 bis Juni 2019 als wohlgemerkt parteilose Außenministerin in das Kabinett der damaligen ÖVP/FPÖ Regierungsmannschaft berufen wurde, damit hatte offenbar der politische Rachefeldzug ihrer „Ex-Partei“ ÖVP, begonnen.
Putins Hochzeitsgeschenk wurde zur „Staatsaffäre“ hochstilisiert
Als Kneissl dann im August 2018 Präsident Wladimir Putin als Privatmann zu ihrer Hochzeit lud, wohlgemerkt, als Putin in Europa noch als „salonfähig“ galt, erging sich der Mainstream wie auch der Koalitionspartner ÖVP, in wildesten Spekulationen.
Diese gipfelten schlussendlich darin, dass der österreichische Staat, das Hochzeitsgeschenk Putins in Form von Saphirohrringen für die Braut, von Kneissl als Herausgabe an den Staat Österreich verlangte.
Nach Beendigung der Koalition 2019 im Zuge der „sogenannten Ibiza-Affäre“, durch die ÖVP, war Kneissl in ihrem Heimatland massivem Mobbing von allen Seiten ausgesetzt und verließ daraufhin ihre Heimat.
Libanesisches Exil
Nach einem kurzen Zwischenstopp in Frankreich, lies sie sich schlussendlich im Libanon nieder, bezeichnete dies aber als Exil.
Vor dem Hintergrund ihres libanesischen Exils waren bereits massive Vorwürfe wegen ihrer Nähe zu Russland gegen sie erhoben worden. Ein Beispiel dafür lieferte noch die Berichterstattung der Gratiszeitung Heute.at über ihre Pläne.
„Ihre Verbindungen zu Russland, sie war unter anderem Aufsichtsrat beim Mineralölunternehmen Rosneft, pflegt sie auch mit Gastkommentaren in RT (Russia Today) und kremlnahen Medien weiter so penibel wie Hisbollah und Opiumbauer die Mohnfelder im libanesischen Bekaa-Tal, wo Kneissl seither auftanzt.“
Nachfolger als Leiter der diplomatischen Akademie mit „Hetzkampagne“
Danach tauchte nun ein ehemaliger österreichischer Botschafter in Moskau auf, Emil Brix, der rein zufällig auch Leiter der diplomatischen Akademie Wien ist, an der auch Kneissl viele Jahre unterrichtet hatte.
Er warf nun öffentlich die Frage auf, ob man ihr nicht die Staatsbürgerschaft entziehen müsse. Das sei laut § 33 des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes möglich, wenn der Staatsbürger „durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt“.
Mittlerweile meldete sich jedoch der derzeitige österreichische Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) zu Wort und erklärte, ein Entzug der Staatsbürgerschaft sei nicht möglich, da man nach Völkerrecht keine Staatenlosen schaffen dürfe.
Eine „Nachschulung“ des Leiters der diplomatischen Akademie in staatsjuristischen Belangen wäre in diesem Falle wohl mehr als angebracht, zumal man sich dabei zwangsläufig fragen muss, was auf ebendieser Akademie sonst noch an „Halbwahrheiten“ transportiert wird.
Kaderschmiede in Unterstützung von „Farbrevolutionären“
Klar ist jedenfalls, dass an ebendieser Kaderschmiede diverse „Oppositionelle Politdarsteller im Schatten fragwürdiger Farbrevolutionen“ gratis und auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, ausgebildet werden UME hatte berichtet.
Die Debatte dieses geforderten Staatsbürgerschaftsentzuges ist für Österreich aus mehreren Gründen heikel.
Zum einen war auch Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg von den vier alliierten Siegermächten besetzt und in Zonen aufgeteilt und wurde erst 1955 aufgrund eines Staatsvertrags, der das Land gleichzeitig zur „immerwährenden Neutralität“ verpflichtet, dank des Zugeständnisses durch Moskau, wieder zu einem souveränen Staat geworden.
Russland ist also Rechtsnachfolger einer der damaligen Besatzungsmächte, der Sowjetunion. Gute Beziehungen zu wahren, war jahrzehntelang ein Gebot für die österreichische Politik.
Des Weiteren war die letzte historische Phase, während der (auch) in diesem Land massiv Staatsbürgerschaften entzogen wurden, die Zeit unter der Herrschaft der Nazis gewesen.
Im deutschen Recht ist heute das Verbot verankert, jemandem die Staatsbürgerschaft zu entziehen, sofern keine andere vorhanden ist. Dies sollte als Folge aus den vielfach erfolgten Ausbürgerungen nach 1933, gehandhabt werden.
In Österreich scheint dies niemals erfolgt zu sein, sofern sich Außenminister Schallenberg „nur“ auf das Völkerrecht beruft.
Unter anderem wird diese Debatte wegen der beabsichtigten Gründung einer Denkfabrik in Russland nun höchst fragwürdig geführt.
Interessant und bezeichnend ist dabei allerdings, dass äquivalente Tätigkeiten bei einer der anderen ehemaligen Besatzungsmächte keinerlei entsprechende Reaktion auslösen.
Dies muss also als ein weiteres Zeichen dafür gewertet werden, dass die nach wie vor in der Verfassung verankerte „immerwährende Neutralität“ Österreichs wohl endgültig verschwinden soll.