Von PROF. EBERHARD HAMER | Im Art. 109 Abs. 3 des Grundgesetzes heißt es „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Diese sog. „Schuldenbremse“ soll verhindern, dass die nächsten Generationen in Deutschland mit den Zinsen und Amortisationen von Schulden belastet werden, die diese Generation übermäßig und verantwortungslos gemacht hat. […]