Muss deutsche Bundesbank nun von Steuerzahlern gerettet werden?

Seit Jahrzehnten erzielte die Bundesbank bekanntlich einen satten Gewinn. Dieser floss dann regelmäßig in den Bundeshaushalt.

Dank der Zinssteigerungspolitik der EZB in den letzten Monaten hat sich die Lage nun geändert.

EZB Zinspolitik sorgt für Verluste der Bundesbank

Die EZB hat also nun dafür gesorgt, dass die Bundesbank Verluste macht.

Der Bundesrechnungshof (BRH) verlangt nun, vorsorglich das Eigenkapital zu erhöhen.

Es galt als die vermeintliche Rettung aus der Finanzmarktkrise 2008, das sogenannte Quantitative Easing, schlicht eine verstärkte Geldschöpfung durch die Zentralbanken, indem Staatsanleihen ausgegeben werden, die von Banken gekauft werden, die sie dann an die EZB oder in den USA an die Fed zurückverkaufen.

Zusätzlich wurden noch Unternehmensanleihen und selbst Aktien gekauft, um den Finanzmarkt am Laufen zu halten.

In den letzten Monaten wurden allerdings die Zinsen durch die EZB deutlich erhöht, was sich auf die auf Staatenebene gehaltenen Papiere auswirkt. Umso höher die Zinsen, desto weniger sind daher die gekauften Papiere wert.

Auf der anderen Seite müssen den Geschäftsbanken, die Geld bei der Bundesbank zwischenlagern, höhere Zinsen gezahlt werden. Das Ergebnis daraus, die Bundesbank macht Verluste.

Eurozone im Sturzflug Richtung Rezession

Der Bundesrechnungshof hat nun gewarnt, die Kapitaldecke der Bundesbank könne nicht ausreichen, weil die Verluste zu hoch werden.

Das letzte Mal, dass die Bundesbank Verluste machte, liegt bereits fünfzig Jahre zurück. Damals waren die Verluste schlicht vorgetragen und später mit Gewinnen verrechnet worden.

Ein Verfahren, das bei jedem Wirtschaftsunternehmen, sobald das Eigenkapital aufgebraucht ist, als Insolvenzverschleppung gelten würde. Für die Bundesbank jedoch haftet letztlich der Staatshaushalt, weshalb dieser Fall (noch) nicht eintreten kann.

Allerdings, und das ist der Einwand des Rechnungshofs, könnten die Kosten, diese Verluste aus dem Staatshaushalt zu decken, sollte es unvermeidlich sein, wesentlich höher sein als bei einer früh stattfindenden Erhöhung des Eigenkapitals.

Der BRH fordert deshalb das Finanzministerium auf, sofort einzugreifen.

Überhaupt sei die Kontrolle des Finanzministeriums über die Aufkäufe der EZB schlecht.

Laut  eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist sie jedoch erforderlich, um ständig die möglichen Folgen für den Bundeshaushalt im Blick zu behalten und nötigenfalls einzugreifen zu können.

So darf die EZB beispielsweise nicht mehr als ein Drittel der Staatsanleihen eines einzelnen Landes aufkaufen, und die Gesamtverteilung der Anleihekäufe muss sich an der Verteilung der Anteile am Eigenkapital der EZB orientieren.

Das Finanzministerium, so der Rechnungshof, dürfe die Bewertung dieser Anleihen „nicht der Bundesbank überlassen, die Bestandteil des Eurosystems ist“.

Solange das Ministerium nicht eigenständig bewertet, könne auch eine Kompetenzüberschreitung der EZB überhaupt nicht festgestellt werden. Den Rechnungsprüfern selbst wird der Zugang zu den Daten der EZB, mit Verweis auf die Vertraulichkeit des Ministeriums, verweigert.

Augenblicklich hat die Bundesbank noch Reserven in Höhe von 19,5 Milliarden Euro, aber selbst nach der Berechnung der Bank dürfte dieser Puffer in diesem Jahr aufgebraucht sein.

Die Frage ist also nicht, ob Mittel nachgeschossen werden müssen, sondern wann der  deutsche Steuerzahler auch dafür noch auf zu kommen haben wird.