Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei

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Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei

Gleichstellungsgesetz: Sex mit Kindern bald straffrei

Auch Sex mit Kindern soll im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes nicht mehr bestraft werden können. Mit diesem Anliegen befasst sich der Bundestag. So werden neue Wege eröffnet – bald Diskriminierungsverbot für Pädophile?

von Sylvia Pantel

Was ist mit einer Gesellschaft los, die nicht einmal mehr ihre Kinder unmissverständlich und ohne Wenn und Aber vor Pädophilen schützt? Die aktuelle Gesetzgebungsinitiative der Ampel zum Selbstbestimmungsgesetz ist Warnung genug, wozu diese Regierung fähig ist. Die gesetzliche Lage in Deutschland macht möglich, dass nun sogar bestraft wird, das zu benennen, was man mit eigenen Augen sieht. So ist nun ein biologischer Mann kein Mann mehr, wenn er eine Frau sein will, und eine biologische Frau ist keine Frau mehr, wenn sie beschließt, etwas anderes sein zu wollen.

Biologische Fakten sollen per Gesetz abgeschafft werden. Damit aber werden zugleich Schutzrechte für Frauen unterlaufen – und auch Kinder dem Einfluss der Translobby ausgesetzt: Der Schutz vor massiven und irreparablen gesundheitlichen Schäden, etwa durch Hormonbehandlungen oder Operationen, wird ausgehebelt. Doch damit nicht genug: Auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern droht, gesellschaftsfähig zu werden.

Viele Jahre habe ich mich im Familienausschuss des Bundestages für den Schutz unserer Kinder eingesetzt. So konnte ich ein Verbot des Verkaufs von Kindersexpuppen erreichen und bewirken, dass der Besitz von Kinderpornografie härter bestraft wird.

Es ist ein Skandal, dass nun die Petition eines wegen Vertriebs und Besitzes von Kinderpornografie Verurteilten dem Bundestag vorgelegt werden konnte, wenn auch „nur“ als Teil einer Sammelpetition. Mit der ursprünglichen Petition des Pädophilen-Lobbyisten Dieter Gieseking unter dem Namen „Kinderrechte und sexuelle Identität ins Grundgesetz“ hatte dieser unter dem Vorwand der Forderung nach Verankerung von „Kinderrechten“ und sexueller Identität im Grundgesetz durch die Hintertür ein Diskriminierungsverbot für Pädophile in die Verfassung schmuggeln wollen: Denn für ihn, das macht Gieseking auf seinem eigenen Blog unmissverständlich deutlich, gehört auch Pädophilie zu den schützenswerten „sexuellen Identitäten“.

Obwohl Giesekings Petition nur 37 Unterstützer fand und normalerweise abgelehnt worden wäre, bekam sie durch die Stimmen der Ampelkoalition und der CDU den Status „prüfbar“ und wurde vom Petitionsausschuss des Bundestages, zusammengefasst mit anderen Kinderrechte betreffenden Petitionen, zur Abstimmung empfohlen. Ein Versagen sämtlicher Beteiligter, denen nicht aufgefallen war, dass hier Forderungen Pädophiler mitverhandelt wurden. Durch die Zusammenfassung in der Sammelpetition tritt Gieseking nicht namentlich in Erscheinung.

Dieter Gieseking verfolgt mit dieser Petition die Absicht, das Grundgesetz zugunsten des Schutzes von Pädophilen und deren „sexueller Identität“ zu verändern. Er selbst war bereits 1996 wegen eines Kinderporno-Versanddienstes zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, und musste 2003 erneut eine achtmonatige Haftstrafe antreten, da er im Besitz von kinderpornografischem Material war. Zudem ist er Gründer der Gruppe „Krumme 13“, die sich für die Legalisierung von Kinderpornografie und sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern einsetzt. Obgleich der Bundestag nun Ende September der Empfehlung gefolgt ist, die Sammelpetition abzuschließen, die damit ohne Folgen bleibt, wirft der Vorgang Fragen auf: Wird dem Schutz von Kindern und Jugendlichen seitens der Politik genügend Aufmerksamkeit geschenkt? Sind wir uns der gefährlichen Implikationen bewusst, die eine unkritische Propagierung von „Kinderrechten“ oder „sexueller Identität“ mit sich bringen kann?

Zudem wird deutlich, dass die sexuelle Ausbeutung von Kindern ein gravierendes und verbreitetes Problem ist, das nicht umfänglich genug von Politik und Gesellschaft diskutiert wird. In den vergangenen Jahren mussten zum Teil auch Politiker Strafen wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material antreten oder von ihren Ämtern zurücktreten. 2023 trat Björn S. von der FDP von seinen politischen Ämtern zurück, nachdem Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen ihn bekannt wurden. Bei Markus Schick, Kreis- und Fraktionsvorsitzender der lippischen FDP, wurde wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt. Bereits länger zurück liegt der Fall des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD), der 2014 in eine Kinderpornografie-Affäre verwickelt war. Daniel Wolski (ebenfalls SPD) wurde wegen Kindesmissbrauchs und des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Der CDU-Politiker Clemens Nieting legte sein Mandat wegen des Verdachtes des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften nieder. Bei einer Hausdurchsuchung wurden entsprechende Darstellungen gefunden.

Währenddessen ist der Versuch, Pädophilie als legitime Spielart der Sexualität zu etablieren, keineswegs neu. Gieseking steht damit in einer Tradition, die insbesondere in den 1980er und 1990er Jahren (nicht nur) bei den Berliner Grünen eine bedeutende Rolle spielte. Ein dunkles Kapitel in der Parteigeschichte: Im Bericht der Aufarbeitungskommission zur Pädophilie-Debatte liest man, dass die Grünen in Berlin Pädophilen ermöglichten, ihre Ansichten über einvernehmliche Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen zu propagieren. Der Landesverband entschuldigte sich später dafür.

Wie man an den oben genannten Beispielen ablesen kann, geht die Gefahr für den Schutz unserer Kinder über Parteigrenzen hinaus. Deshalb ist die Behandlung einer Petition mit 37 Unterzeichnern für die Aufnahme eines faktischen Diskriminierungsverbots für Pädophile im Grundgesetz ein Alarmsignal – zumal die Mindestzahl zur Befassung von Petitionen im Bundestag bei 30.000 Unterzeichnern liegt.

Sex mit Kindern ist tabu und allein die Befassung mit der Prüfung einer Liberalisierung ist ein Skandal. Es ist unfassbar, dass sich der Deutsche Bundestag damit befasst und dieses absurde Begehren so behandelt, als handele es sich dabei um einen normalen und damit tolerierbaren Vorschlag für eine ernsthaft zu diskutierende Gesetzgebung.

Dabei ist vielen in der Politik bewusst, dass gerade die Grünen schon seit über 40 Jahren immer wieder derartig groteske Ideen verfolgt haben und offenbar weiterhin verfolgen. Auch wenn die Linken auf ihrem Weg von der sogenannten 68er Generation durch viele Instanzen in Staat und Gesellschaft weit vorangekommen sind, erwarte ich, dass die Bürger in unserem Land solch abstoßenden Ideen eine klare Absage erteilen.

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