Gericht gibt Beatrix von Storch recht: „Correctiv verbreitet dreckige Lügen!“

Gericht gibt Beatrix von Storch recht: „Correctiv verbreitet dreckige Lügen!“

Wieder eine Niederlage vor Gericht für die Diffamierungs- und Märchenfabrik „Correctiv“, diesmal gegen die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Beatrix von Storch. „Correctiv verbreitet dreckige Lügen“, hatte die AfD-Politikerin öffentlich gesagt und war dafür von den „Correctiv“-Aktivisten verklagt worden. Das Landgericht Berlin gab ihr nun recht: Beatrix von Storchs Lügen-Vorwurf gegen die Propagandaschleuder ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Correctiv“ begebe sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes und betreibe keinen klassischen Journalismus, hatte Beatrix von Storchs Rechtsanwalt, ihr Fraktionskollege Christian Wirth, argumentiert. Das Gericht folgte dieser Auffassung: Wer sich in diesen Kampf begibt, muss auch härtere Äußerungen ertragen – „das ist im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt“, bestätigt Christian Wirth.

Für „Correctiv“ setzt sich damit die lange Niederlagenserie fort: Erst Ende November hatte der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vor dem Landgericht Berlin gegen das Aktivisten-Netzwerk gewonnen, das versucht hatte, ihm seine Kritik an der Verbreitung des „Deportations“-Märchens zu verbieten. Vor dem Landgericht Hamburg hatte Verfolgreich gegen die „Grünen“-Fraktion der Hansestadt geklagt, weil sie die von „Correctiv“ in die Welt gesetzte „Deportations“-Lüge aufgegriffen hatte. Wer „Correctiv“ glaubt, verliert.

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