Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments hat eine Entschließung angenommen, in der (abermals) der Internationale Strafgerichtshof aufgefordert wird, einen Haftbefehl gegen den Präsidenten Weißrusslands Alexander Lukaschenko zu erlassen.
Nach Putin nun auch sein „getreuer Partner“
In einem Bericht vom 18. Juli hatte der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) des Europäischen Parlaments die EU-Institutionen und Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, auf internationaler Ebene alle Maßnahmen zu ergreifen, um die strafrechtliche Verfolgung des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko zu ermöglichen.
Dies berichten Medien unter Verweis auf eine Mitteilung des EU-Parlaments.
Unter anderem werde darin die weißrussische Führung für die angeblich „in der Ukraine verursachten Schäden und Verbrechen“ verantwortlich gemacht, teilt die Nachrichtenagentur RIA Nowosti mit.
Außerdem werde der Regierung in Minsk vorgeworfen, bei „einer illegalen Überstellung von Kindern“ aus dem Kampfgebiet mitgeholfen haben. Zur eben gleichen höchst „fragwürdigen“ Anschuldigung wurde bereits der Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, erwirkt.
RIA Nowosti zitiert dazu aus der EU-Mitteilung, „da der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) bereits Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Kinderrechtskommissarin Maria Lwowa-Belowa erlassen hat, fordern die Abgeordneten den IStGH auf, einen ähnlichen Haftbefehl gegen Alexander Lukaschenko zu prüfen.“
Darüber hinaus forderten die Abgeordneten des EU-Parlaments den EU-Rat auf, die Sanktionsliste in Bezug auf die russischen sowie weißrussischen Bürger zu erweitern. Es seien Strafmaßnahmen auch gegen jene Personen zu ergreifen, die angeblich an der „Zwangsabschiebung von Kindern aus der Ukraine“ beteiligt gewesen sein sollen.
Baerbock „stichelt“ erneut an vorderster Front
Im März 2023 hatte der IStGH Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten und die Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, ukrainische Kinder verschleppt zu haben. Moskau argumentiert, die ukrainischen Kinder seien vor den Kämpfen in Sicherheit gebracht worden.
Die Entscheidungen des, in Russland nicht anerkannten Internationalen Strafgerichtshofs, zur „Verhaftung“ des Staatschefs Wladimir Putin haben für Moskau in rechtlicher Hinsicht keinerlei Bedeutung, teilte damals die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, mit. Auch der Kreml kommentierte die Entscheidung des IStGH mit der Feststellung, dass Russland „wie eine Reihe von Staaten die Zuständigkeit dieses Gerichts nicht anerkennt“. Der russische Präsidentensprecher Dmitri Peskow erklärte, dass alle Entscheidungen dieser Art für die Russische Föderation rechtlich gesehen null und nichtig seien.
Die deutsche Bundesaußenministerin Baerbock hingegen fordert erneut und „lautstark“, dass Südafrika im Zuge des bevorstehenden BRICS-Treffens, den IStGH-Haftbefehl gegen Putin ebendort zu vollstrecken habe.
Was Südafrikas Politik allerdings von Baerbock und ihren Aussagen hält konnte völlig unmissverständlich bei ihrem kürzlichen Besuch ebendort weltweit beobachtet werden, wir hatten berichtet.
Bitte unterstützen Sie unseren Kampf für Freiheit und Bürgerrechte.
Für jede Spende (PayPal oder Banküberweisung) ab € 10.- erhalten Sie als Dankeschön auf Wunsch ein Dutzend Aufkleber „CORONA-DIKTATUR? NEIN DANKE“ portofrei und gratis! Details hier.