Ein Albaner mit Eisenstange und die Informationspolitik des Staates

Ein Albaner mit Eisenstange und die Informationspolitik des Staates

Am 11. Oktober kam es in Arnsberg im Hochsauerlandkreis zu einem Vorfall von Sachbeschädigung und Bedrohung, der nur wenig Widerhall in den deutschen Medien fand. Und dies, obwohl die Polizei den Mann mit der Schusswaffe außer Gefecht setzen musste, als er sie im Laufe des Geschehens mit der Eisenstange angriff. Aus dem Polizeibericht der Polizei Arnsberg:

Am frühen Nachmittag des heutigen Tages kam es in Arnsberg auf der Clemens-August-Straße zur Schussabgabe durch Polizeibeamte. Ein 40-jähriger deutscher Staatsangehöriger albanischer Abstammung hatte zuvor mit einer Eisenstange erhebliche Sachschäden an Gebäuden und drei Einsatzfahrzeugen der Polizei verursacht. Auf Ansprache durch die Polizeibeamten zeigte er sich aggressiv, bedrohte die Beamten mit der Eisenstange und beschädigte diverse Rechtsgüter. Der Tatverdächtige wurde durch einen Schuss in das Bein handlungsunfähig gemacht. Er befindet sich derzeit in ärztlicher Behandlung. Es besteht keine Lebensgefahr.

Der Fall hat verschiedene Aspekte, die die deutsche Gesellschaft interessieren würden, ein erheblicher finanzieller Schaden wie auch eine mögliche Bedrohung der Polizei und womöglich anderer Bürger zu dem Zeitpunkt oder in Zukunft. PI-NEWS bat die Pressestelle der Polizei daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wann kam der Albaner (oder ggf. seine Eltern mit ihm) nach Deutschland und unter welchem Rechtstitel?
  2. Nach wie vielen Jahren seines Aufenthaltes wurde er eingebürgert?
  3. Ist er in Deutschland bereits straffällig geworden? Wenn ja, wofür wurde er verurteilt?
  4. Ist er in der Vergangenheit psychisch auffällig gewesen? Wenn ja, fand eine Behandlung statt?
  5. War / Ist er verheiratet oder in einer Partnerschaft, hat er Kinder?
  6. Wie hat er seinen Lebensunterhalt bis jetzt bestritten?

Mit Frage 1, 2 und 6 wollten wir erfahren, ob der Aufenthalt des Albaners in Deutschland rechtmäßig war. Albaner können je nach Aufenthaltszweck und -dauer visumfrei oder mit einem Visum nach Deutschland reisen. Für Kurzaufenthalte ist kein Visum erforderlich. Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) oder zur Arbeitsaufnahme muss im Voraus ein nationales Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Für Asyl gibt es keine rechtliche Grundlage für Albaner.

Die Polizei verwies auf die Persönlichkeitsrechte des Mannes, die eine Auskunft nicht möglich machen würden.

Mit Frage 4 wollten wir erfahren, ob der Mann aufgrund seines psychischen Zustandes eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte oder gar bereits in der Vergangenheit dargestellt hat. Frage 5 könnte das ebenfalls erhellen. Der nächste Schritt wäre für unsere Redaktion gewesen, dann bei den Verantwortlichen nachzufragen.

Auch hierbei war für die Polizei mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte eine Auskunft nicht möglich.

Einzig Frage 3 beantwortete uns die Polizei: Der Mann ist nicht vorbestraft.

Und so bleibt das bittere Fazit, dass wir nicht wissen, wer sich warum in unserem Lande aufhält und wir das auch nicht erfahren dürfen, wenn so jemand extrem auffällig wird. Hier muss dringend politisch eine Änderung geschehen.

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