DDR-Methoden: Gut, dass Brosius-Gersdorf nicht Verfassungsrichterin wurde

DDR-Methoden: Gut, dass Brosius-Gersdorf nicht Verfassungsrichterin wurde

Der Auftritt von Frauke Brosius-Gersdorf bei Markus Lanz hat wieder einmal verdeutlicht, warum die Verhinderung dieser Personalie bei der Verfassungsrichterwahl wichtig war. Die linke Juraprofessorin kommt nämlich schon mit DDR-Methoden an.

Ein Kommentar von Heinz Steiner

Frauke Brosius-Gersdorf, die Juraprofessorin und verhinderte Bundesverfassungsrichterin, die bei Markus Lanz den Auftritt ihres Lebens hinlegte, demonstrierte eindrucksvoll, warum jemand, der Umerziehungskurse für Andersdenkende fordert, an einem Verfassungsgericht völlig fehl am Platz wäre. Ihr Vorschlag: Wer sich “unzulässig” im Internet äußert, solle eine “Schulung in Rechts- und Wertekunde” absolvieren.

Mit anderen Worten: Der Staat soll bestimmen, wer was sagen darf, wer korrigiert werden muss und wer seine Meinung künftig besser verschweigt. Ein Demokratieverständnis, das direkt aus den Lehrbüchern der DDR stammen könnte.

Brosius-Gersdorf beklagt die angebliche Zunahme von Hass und Hetze im Internet und möchte den freien Diskurs mit Klarnamenpflicht, algorithmischer Regulierung und vermeintlicher “Pluralitätsverpflichtung” eindämmen. Dabei übersieht sie, dass Meinungsfreiheit per Definition nicht bequem, nicht harmonisch und schon gar nicht risikofrei ist. Die Freiheit ist kein sozialpädagogisches Experiment.

Das Gesetz kennt längst Regeln gegen Beleidigung, Volksverhetzung und andere strafbare Inhalte. Wer sich beleidigt fühlt, kann klagen – Punkt. Es bedarf keiner vorsorglichen Umerziehung aller Bürger. Brosius-Gersdorf hingegen propagiert genau diese prophylaktische Überwachung von Gedanken und Worten, als sei Deutschland ein Klassenzimmer, das es in oberlehrerhafter Manier zu disziplinieren gilt. Die Parallelen zur DDR-Staatsbürgerkunde liegen auf der Hand: Einschüchterung, Konformitätsdruck und die subtile Botschaft, die eigene Meinung lieber zu verschweigen.

Linke Umerziehungsideologen wie Brosius-Gersdorf haben eine Faszination für “ausgebildete Journalisten mit einem Ethos”. Also für Journalisten, die sich am Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks orientieren: kontrolliert, einheitlich, politisch korrekt. Alles ganz auf Linie – ohne Abweichler von den von oben verordneten Narrativen und Dogmen.

Das freie Internet hat ihr das erhoffte Richteramt am Verfassungsgericht gekostet. Kein Wunder. Hier können sich Menschen äußern, ohne sich vorher einer “Werte-Schulung” zu unterziehen. Für Brosius-Gersdorf ist das ganz offensichtlich ein Problem. Sie erkennt nicht, dass Demokratie ohne Freiheit nicht existiert, dass das Recht, zu sprechen, auch die Pflicht zur Meinungsvielfalt einschließt – selbst wenn die manchmal unbequem, widersprüchlich oder unangenehm ist. Doch linke Ideologen wollen das nicht.

Brosius-Gersdorf hat mit ihren Aussagen bei Lanz wieder einmal mit Nachdruck bewiesen, dass es für Deutschland auf jeden Fall kein Verlust ist, sie nicht im Bundesverfassungsgericht sitzen zu haben. Das, was die Bundesrepublik nämlich absolut nicht braucht, sind noch mehr Angriffe auf die Meinungsfreiheit und auf die Meinungsvielfalt.