Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

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Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

Abschiebungen: Bleibt die Tür zu, muss Polizei wieder abziehen

Ein Urteil gibt die Polizei der Lächerlichkeit preis! Wenn Beamte klingeln und niemand aufmacht, müssen sie wieder fahren – so hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Abschiebungen werden damit praktisch unmöglich.

von Kai Rebmann

Für die Polizei war es bisher schon nicht einfach, vollziehbar ausreisepflichtige Flüchtlinge außer Landes zu bringen. Das wollte die Politik ändern und hat den Beamten deutlich mehr Befugnisse eingeräumt. So durften verschlossene Türen von Zimmern in Unterkünften oder solche, die auch nach höflichem Klingeln bzw. Anklopfen nicht geöffnet wurden, notfalls mit Gewalt aufgebrochen werden. Dem schob das Bundesverfassungsgericht jetzt einen Riegel vor und tat dies in einer durchaus bemerkenswerten Besetzung der Richterstühle.

Laut aktuellem Urteil sind Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten nur dann möglich, wenn der Betroffene außerhalb des eigenen Zimmers in seiner Unterkunft oder in einem sonstigen öffentlichen Bereich angetroffen wird. Oder dieser sich zum Beispiel im Zimmer seines Nachbarn befindet und dieser dem Betreten durch die Polizei ausdrücklich zustimmt.

Mit anderen Worten: Wer den Beamten eine lange Nase dreht, diese einfach vor verschlossenen Türen stehen lässt und damit deutsches Recht mit Füßen tritt, wird ab sofort noch belohnt – und das womöglich noch mehrfach. So wie im vorliegenden Fall, auf den sich das Urteil aus Karlsruhe bezieht. Ein Flüchtling aus Guinea war bereits im Jahr 2019 aus seinem Zimmer geholt und zum Flughafen Tegel gebracht worden. Nachdem sich der Afrikaner geweigert hatte, das Flugzeug nach Italien freiwillig zu betreten, musste die Polizei ihn wieder ziehen lassen. Inzwischen hat der damals vollziehbar Ausreisepflichtige eine Duldung erhalten und eine Ausbildung zum Lackierer und Maler begonnen.

SPD hebt Richterin ins Amt – und wunder sich über deren Entscheidungen

Dem Richterspruch aus Karlsruhe ging eine regelrechte juristische Odyssee durch mehrere Instanzen und wechselnden Siegern voraus. Zunächst gab das Berliner Verwaltungsgericht im Oktober 2021 dem Flüchtling aus Guinea recht, da die Polizei dessen Wohnung nicht hätte betreten dürfen. Formaljuristisch handele es sich bei einer solchen Maßnahme um eine Durchsuchung, die über das bloße Betreten hinausgehe, so das damalige Urteil. Das Oberverwaltungsgericht sah es in zweiter Instanz dann genau umgekehrt und gab im Februar 2024 dem Land Berlin recht.

So landete der Fall schließlich in Karlsruhe – und auf dem Schreibtisch unter anderem von Richterin Ann-Katrin Kaufhold. Diese wurde erst im Oktober 2025 auf Vorschlag der SPD zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden, allen offenkundigen Bedenken bezüglich ihrer Unabhängigkeit zum Trotz. Kaufhold hatte sich in der Vergangenheit für ein Verbotsverfahren gegen die AfD stark gemacht und damit die bestehenden Zweifel an der in ihrem Amt dringend gebotenen Neutralität selbst gesät.

Ab sofort gilt: Die Polizei braucht einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um vollziehbar Ausreisepflichtige gegen deren ausdrücklichen Willen aus der Wohnung zu holen und ihrer Abschiebung zuzuführen. Damit wird dem Recht nicht zu seiner Gültigkeit verholfen, sondern selbiges am Nasenring durch die ideologische Manege geführt. Denn Abschiebungen werden so massiv erschwert, wenn nicht sogar praktisch unmöglich gemacht.

Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe, ausgerechnet von der SPD, mag gegenüber der „Berliner Zeitung“ zwar von einer „überraschenden Entscheidung“ sprechen, die da in Karlsruhe an oberster Stelle gefällt wurde, und sich medienwirksam über deren Konsequenzen wundern, muss letztlich aber nur die Suppe auslöffeln, die ihm – und nicht zuletzt der Polizei – die eigene Partei eingebrockt hat.

Urteil gibt Polizei der Lächerlichkeit preis

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ebenfalls auf der Zinne. Berlins Landeschef geht davon aus, dass seine Kollegen sich den Weg zu Flüchtlingsunterkünften spätestens jetzt endgültig werden sparen können. Es sei unter den Ausreisepflichtigen schon jetzt geübte Praxis, sich über soziale Medien gegenseitig vor geplanten Zugriffen zu warnen und dann unterzutauchen, so der Funktionär: „Wenn man sich jetzt noch einfach im Zimmer verstecken kann, wird es der Polizei noch schwerer gemacht.“

Das ist sogar nur die halbe Wahrheit. Denn „verstecken“ müssen sich die sich illegal in Deutschland aufhaltenden Migranten nicht einmal mehr – sie müssen einfach nur die Tür nicht öffnen. Und all dies geschieht mit höchstem richterlichen Segen aus Karlsruhe, unterschrieben von der Ann-Katrin Kaufhold sowie deren beiden Kolleginnen Christine Langenfeld und Astrid Wallrabenstein. Es braucht künftig nicht einmal mehr besonderen Einfallsreichtum von illegalen Migranten, um den Rechtsstaat lächerlich zu machen – dieser erledigt das jetzt schon selbst!

Welch fatale Konsequenzen gescheiterte Abschiebungen immer wieder haben können, wurde kürzlich einmal mehr in Friedland (Niedersachsen) deutlich. Die 16-jährige Liana K. war von einem ausreisepflichtigen Iraker am Bahnhof vor einen einfahrenden Zug gestoßen und dabei tödlich verletzt worden. Zuvor hatten die Behörden den Mann mehrfach nach Litauen abzuschieben versucht – und scheiterten dabei kläglich. Auch ein durch die Landesaufnahmebehörde gestellter Antrag auf Überstellungshaft war erst im Juli 2025 abgelehnt worden. Kurz darauf schritt Muhammad A. dann zur Tat – nachdem er aus einer knapp dreiwöchigen Ersatzfreiheitsstrafe entlassen worden war. Liana K. könnte also noch leben!

Höfliches Anklopfen bei Illegalen, Brechstange gegen Regierungskritiker

Im Lichte dieses Falles brachte Niedersachsen bei der Innenministerkonferenz in Bremen einen Antrag auf Verlängerung der Abschiebe- bzw. Überstellungshaft ein. Bisher dürfen Betroffene maximal 24 Stunden, in seltenen Fällen auch 48 Stunden, festgehalten und danach wieder auf freien Fuß gesetzt werden, sofern bis dahin kein ordentlicher Haftbefehl vorliegt – in der Praxis ein oftmals viel zu kleines Zeitfenster.

Niedersachsen fordert daher, künftig auch präventive Haftanträge zumindest gegen solche Ausreisepflichtige stellen zu können, die sich in der Vergangenheit schon mehrfach ihrer Abschiebung entzogen haben, etwa indem sie untergetaucht sind. Das Innenministerium in Hannover sieht darin „eine rechtssichere Grundlage für Situationen, in denen eine richterliche Entscheidung über die Freiheitsentziehung in Aufgriffsfällen nicht zeitnah möglich ist.“

Der Flüchtlingsrat in Niedersachsen sieht das naturgemäß anders und spricht unter anderem von „Haft auf Vorrat“, blendet dabei aber einen ganz entscheidenden Punkt aus: Für Flüchtlinge, die sich hier an Recht und Gesetz halten, beinhaltet der Antrag aus Niedersachen keinerlei unbillige Härten, da die darin geforderten Maßnahmen ausschließlich gegen Wiederholungstäter adressiert sind.

Einen besonders bitteren Beigeschmack hat das aktuelle Urteil aus Karlsruhe aber nicht zuletzt im Hinblick auf Hausdurchsuchungen, die wegen noch so geringer Bagatellen in unschöner Regelmäßigkeit gegen Regierungskritiker veranlasst werden. Hier wird auf Anklopfen und die höfliche Bitte um Einlass verzichtet und ohne erkennbare Hemmungen zur Tat geschritten. Allein diese Gegensätze machen überdeutlich, welch große Sorgen man sich in Zeiten wie diesen um den Rechtsstaat allem Anschein nach machen muss.

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