lto.de – Wer in Quarantäne ist, ist noch lange nicht krank. Ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es daher auch keine Gutschrift von genehmigten Urlaubstagen. Das bestätigte das LAG Düsseldorf.
lto.de – Wer in Quarantäne ist, ist noch lange nicht krank. Ohne ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt es daher auch keine Gutschrift von genehmigten Urlaubstagen. Das bestätigte das LAG Düsseldorf.