Der deutsche Anwalt Tobias Ulbrich hat eine umfassende Kritik an der COVID-19-Impfstoffstudie von Moderna veröffentlicht und stellt die zentrale Wirksamkeitsbehauptung des Unternehmens grundlegend infrage. Im Fokus steht dabei die viel zitierte Angabe von 93 Prozent Wirksamkeit – und was laut den eigenen Studiendaten am Ende tatsächlich davon übrig blieb.
Der Kernvorwurf: Studiendaten widersprechen öffentlicher Darstellung
Ulbrich argumentiert, dass die oft kommunizierten 93 Prozent Wirksamkeit ausschließlich die Reduktion symptomatischer Erkrankungen betrafen – nicht jedoch Infektion oder Übertragung. Genau dieser Unterschied sei jedoch in der öffentlichen Kommunikation weitgehend verwischt worden.
Heute knüpfen wir uns mal Moderna vor und was von den 93 Prozent Wirksamkeit am Ende des Tages der eigenen Wirksamkeitsstudie übrig blieb – nämlich NICHTShttps://t.co/JIriphdtxW
1. Moderna sagte: 93 % Wirksamkeit. Die eigenen Daten am Ende der Studie sagten etwas anderes. Fünf… pic.twitter.com/8SyVol174X
— Tobias Ulbrich (@AnwaltUlbrich) May 3, 2026
Besonders brisant:
Am Ende der verblindeten Studienphase hätten sich laut Supplement-Daten (Tabelle 28) von insgesamt 27.109 getesteten Teilnehmern nahezu identische Infektionszahlen gezeigt:
- Placebo-Gruppe: 157 positive Tests
- Impfstoff-Gruppe: 153 positive Tests
Für Ulbrich ist das ein zentraler Punkt: Ein signifikanter Unterschied beim Infektionsschutz sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nachweisbar gewesen.
Politische Maßnahmen auf wackliger Grundlage?
Der Anwalt stellt die These auf, dass zahlreiche politische Maßnahmen auf einer Wirkung basiert hätten, die durch die Studiendaten so nicht gedeckt gewesen sei. Dazu zählt er unter anderem:
- 3G-Regelungen
- Impfpflichten in bestimmten Berufsgruppen
- Kündigungen wegen fehlender Impfung
- Aussagen über unterbundenen Fremdschutz
Seine Argumentation: Wenn ein Schutz vor Infektion oder Übertragung nicht nachweisbar war, könne daraus keine Rechtfertigung für gesellschaftlichen oder beruflichen Druck abgeleitet werden.
Hersteller-Position im Wandel
Laut Ulbrich habe sich auch die Argumentationslinie von Moderna selbst verändert. Während der Impfstoff ursprünglich als Mittel zum Schutz vor Ansteckung und Weitergabe dargestellt worden sei, argumentiere der Hersteller in zivilrechtlichen Verfahren zunehmend, es handle sich um ein Produkt zur Milderung des Krankheitsverlaufs.
Eine klare klinische Datenbasis für diese nachträgliche Einordnung sieht Ulbrich jedoch nicht.
Offene Fragen zur Aufklärung
Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Frage der informierten Zustimmung („informed consent“).
Ulbrich stellt die Frage, ob Geimpfte vor der Verabreichung darüber aufgeklärt wurden, dass der Schutz vor Infektion laut Studiendaten am Ende der Beobachtungsphase nicht mehr nachweisbar war.
Falls dies nicht geschehen sei, stelle sich die grundsätzliche Frage, auf welcher Basis die Zustimmung erfolgt sei.
Forderungen nach Aufarbeitung
Im Namen von Mandanten, die nach eigenen Angaben Impfschäden erlitten haben, fordert der Anwalt:
- vollständige Offenlegung der Studiendaten (insbesondere der PDV-Phase)
- klare Trennung zwischen Schutz vor Erkrankung und Schutz vor Übertragung
- rechtliche Aufarbeitung politischer Maßnahmen, die auf entsprechenden Wirkungsannahmen beruhten
Fazit
Die Debatte um die Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen ist damit keineswegs abgeschlossen. Die Analyse von Tobias Ulbrich bringt insbesondere die Diskrepanz zwischen wissenschaftlichen Studiendaten und öffentlicher Kommunikation erneut ins Zentrum.
Ob und in welchem Umfang diese Vorwürfe juristische oder politische Konsequenzen haben werden, bleibt offen – die Forderung nach umfassender Aufarbeitung dürfte jedoch weiter an Gewicht gewinnen.