Polen avanciert zusehends zu einem wichtigen Bollwerk gegen die Machtergreifungsphantasien der Eurokraten. Die Anmaßung des Europäischen Gerichtshofs, sich in die nationalen Ehegesetze Polens einmischen zu wollen, stößt auf Widerstand.
Egal ob es die Brüsseler Eurokraten oder die EuGH-Richter in Luxemburg sind – immer wieder versuchen diese Apparatschiks noch mehr Macht und Befugnisse an sich zu reißen. So auch jüngst wieder einmal, als die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg in einer Entscheidung festlegten, dass die polnischen Behörden die in Deutschland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe zwischen zwei Männern anerkennen müssen, obwohl das polnische Recht dies nur zwischen Mann und Frau erlaubt. Die Richter greifen damit direkt in das Personenstandsrecht Polens ein.
Im konkreten Fall handelte es sich um zwei polnische Staatsbürger, die im Jahr 2018 in Deutschland heirateten und diese Ehe anschließend in Polen registrieren lassen wollten. Die polnischen Behörden lehnten ab, da das nationale Recht keine gleichgeschlechtliche Ehe vorsieht und damit auch keinerlei Verfahren existiert, um eine solche Verbindung offiziell einzutragen. Diese Rechtslage war eindeutig, doch das Paar klagte und erreichte schließlich, dass der Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wurde. Dort wurde nicht über polnisches Recht geurteilt, sondern über die Frage, wie EU-Recht auszulegen sei und welche Pflichten sich daraus für Mitgliedstaaten ergeben, wenn deren Bürger innerhalb der Union ihren Wohnsitz wechseln.
Die Richter argumentierten in ihrem Beschluss, dass entscheidend sei, dass ein verheiratetes Ehepaar sein “Familienleben auch nach Rückkehr in den Herkunftsmitgliedstaat fortführen” könne. Eine solche Argumentation führt jedoch langfristig dazu, dass irgendein EU-Staat nur in irgendeinem Bereich vorpreschen muss, und über kurz oder lang müssen dann alle anderen EU-Staaten nachziehen. Zum Beispiel auch, wenn die nationale Gesetzgebung nur “männlich” und “weiblich” kennt, andere EU-Staaten aber auch einen “divers”-Vermerk oder eine offene Kategorie zulassen.
Innenminister Marcin Kierwiński reagierte deutlich und stellte klar, dass Polen sich nicht in eine rechtliche Zwangsjacke pressen lasse. Er wies darauf hin, dass Interpretationen kursieren, die den Eindruck erwecken sollen, die EU könne polnische Gesetzgebung nach Belieben überschreiben. Genau das aber sei nicht der Fall, denn das Urteil zwinge Polen nicht zur Änderung seiner Ehegesetze. Die Regierung werde nun erst nach gründlicher Analyse durch mehrere Ministerien entscheiden, wie man weiter vorgehe. Zwischen den Zeilen wird deutlich, dass Warschau die politische Botschaft des Urteils erkennt und entsprechende Gegenmaßnahmen vorbereitet.
Besonders brisant ist, dass der EuGH zwar zugibt, dass die Ehegesetzgebung in nationaler Verantwortung liegt, aber dennoch über den Umweg der Freizügigkeit massiven Druck ausübt. Der Gerichtshof argumentiert, dass die fehlende Anerkennung einer im EU-Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe die Bewegungsfreiheit der Bürger beeinträchtige. Das bedeutet im Klartext, dass nationale Familienpolitiken künftig nur noch insoweit bestehen dürfen, als sie nicht mit Brüssels gesellschaftspolitischen Visionen kollidieren. Damit wird das Fundament der europäischen Verträge ausgehöhlt, denn diese sahen niemals vor, dass das EU-Recht zur Homogenisierung kultureller und moralischer Normen genutzt werden darf.
Die Entscheidung dient daher weniger der “Rechtsvereinheitlichung”, wie es Brüssel gerne darstellt, sondern vielmehr der politischen Machtausweitung. Wenn ein Staat gezwungen wird, ausländische Eheurkunden ungeachtet des eigenen Rechtsverständnisses zu übernehmen, dann handelt es sich um einen klaren Eingriff in die nationale Souveränität. Warschau sieht sich – völlig zu Recht – mit einer Entwicklung konfrontiert, in der die EU versucht, über juristische Konstruktionen gesellschaftliche Transformationsprozesse zu erzwingen, die im Inland niemals eine demokratische Mehrheit finden würden. Die polnische Regierung weiß genau, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, der später als Hebel für weitergehende Forderungen dienen kann.
Heute ist es die Homoehe, dann folgt der “divers”-Eintrag, dann Zwangs-Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen, danach vielleicht noch die Anerkennung der Polygamie oder der Kinderehe… Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt.