Grüne wollten im alten Bundestag noch schnell Abtreibung legalisieren

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Grüne wollten im alten Bundestag noch schnell Abtreibung legalisieren

Grüne wollten im alten Bundestag noch schnell Abtreibung legalisieren

Unbemerkt von der Öffentlichkeit wollten die Grünen mit dem abgewählten Bundestag schnell noch eine Reform des Abtreibungsrechts durchsetzen und den Massenmord an ungeborenen deutschen Kindern legalisieren.

von Günther Strauß

Am Donnerstag stellten Union und SPD im Bundestag ihr gemeinsames Finanzpaket vor. Beide Parteien präsentierten Pläne für umfangreiche Verfassungsänderungen. Diese sollen eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben ermöglichen und ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen schaffen, das durch Kredite finanziert wird.

Für die vorgesehenen Grundgesetzänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, weshalb Union und SPD um die Zustimmung der Grünen werben. Sie haben deshalb einen neuen Absatz in den Entwurf aufgenommen, der vorsieht, dass bis zu 50 Milliarden Euro der 500 Milliarden im Sondervermögen für Infrastruktur in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen. Die endgültige Abstimmung über das Paket ist für den 18. März geplant.

Noch zieren sich die Grünen jedoch, dem Paket in seiner aktuellen Form zuzustimmen. Sie begründeten ihr „Nein“ auch damit, dass diese entscheidenden Änderungen nicht mehr im alten Bundestag durchgesetzt werden sollten. 

Parallel dazu versuchten die Grünen, noch vor der Konstituierung des neuen Bundestages eine Liberalisierung des § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) durchzusetzen. Dieser Paragraph regelt in Deutschland die Strafbarkeit von Abtreibungen. Grundsätzlich stellt § 218 Abtreibungen unter Strafe, erlaubt jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen. Eine Abtreibung ist straffrei, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft durchgeführt wird, vorausgesetzt, die Frau hat sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen.

„Dank der zusätzlichen Sitzungstage haben wir die Chance erhalten, unser Land auch frauenpolitisch weiter voranzubringen“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, dem Spiegel. Diese Chance wolle man nutzen. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs sei „längst überfällig“.

Laut Welt-Journalist Robin Alexander informierte das Sekretariat des Rechtsausschusses die Abgeordneten über diesen Vorstoß der Grünen. Sie wollten den § 218 am Freitag auf die Tagesordnung setzen. Doch der Plan scheiterte in der Abstimmung, bei der nur die Linke zustimmte, während die SPD sich enthielt.

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