tkp.at – Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über das Verlassen der eigenen Wohnung war mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.
tkp.at – Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über das Verlassen der eigenen Wohnung war mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.